Bundesrat billigt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

| Politik Politik

Abgesenkte Einwanderungshürden sollen künftig mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland führen. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel-Koalition, das entsprechende Regeln vorsieht, hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin nicht für einen bayerischen Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer sogenannten Chancenkarte vor. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sollen arbeitswillige Ausländer Punkte bekommen können, die sie zum Erhalt dieser Chancenkarte berechtigen. Sie dient dann als Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Inhaber können damit in Deutschland auf Arbeitssuche gehen. Kanada macht das so ähnlich seit vielen Jahren.

IT-Fachkräfte sollen künftig auch ohne Hochschulabschluss kommen dürfen, sofern sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Außerdem soll es für Menschen in Asylverfahren, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine qualifizierte Tätigkeit in Aussicht haben, die Möglichkeit zum sogenannten Spurwechsel geben. Sie sollen also arbeiten dürfen.

Vertreter der Bundesregierung warben in der Länderkammer erneut für das Gesetz. «Das neue Fachkräfteeinwanderungsrecht ist der Startschuss, um im internationalen Wettbewerb die besten Kräfte für Deutschland zu gewinnen», sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Überall fehlten Fachkräfte, das sei für die Wirtschaft und den Wohlstand ein Problem. In Deutschland könnten mehr als 600 000 Stellen nicht besetzt werden, «schlicht weil die Menschen nicht da sind», sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, das Gesetz sei ein «historischer Schritt» und längst überfällig. Fachkräftezuwanderung sei im Interesse des Landes, «weil sonst Fachkräftemangel zur dauerhaften Wachstumsbremse wird».

Union und AfD lehnen das Gesetz ab. Es gehe weit über das Thema Fachkräftezuwanderung hinaus und senke die Zuwanderungshürden für Nicht- oder Geringqualifizierte erheblich, hieß es aus Bayern. Die Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands werde ignoriert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.