In vielen Branchen fehlen Arbeitskräfte. Die Bundesregierung Abhilfe schaffen. Es geht um eine vereinfachte Einwanderung von arbeitswilligen Nicht-EU-Bürgern. Mit einem Entwurf für ein reformiertes Fachkräfte-Einwanderungsgesetz hat das Kabinett am Mittwoch zudem ein Vorhaben auf den Weg gebracht, das Unternehmern helfen soll, die - mitunter verzweifelt - nach qualifizierten Mitarbeitern suchen.
Der Entwurf für das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz enthält neben verschiedenen Erleichterungen - etwa beim Familiennachzug und der Anerkennung von Berufsabschlüssen - die Einführung einer sogenannten «Chancenkarte» auf Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, die bei der Errechnung der Punktzahl berücksichtigt werden, zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
Das Vorhaben stellt aus Sicht des DEHOGA einen wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Der Verband hat dazu einen umfassenden Katalog mit Fragen und Antworten für Gastgeber veröffentlicht.
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Die «Chancenkarte» gibt qualifizierten Ausländern ein Jahr Zeit, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Damit sich die Jobsuchenden in dieser Zeit finanziell über Wasser halten können, bietet sie in dieser Zeit zudem Möglichkeiten für Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken ist erlaubt. «Auch dies dient dazu, neue Potenziale von geeigneten Arbeitnehmern für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen, denen bislang die Arbeitsplatzsuche nicht möglich war», heißt es in dem Entwurf. Die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche werden abgesenkt.
Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger, der die Reform generell positiv beurteilt, sieht hier ein großes Problem. Er sagte: «Gesetze sind das eine, Prozesse und Abläufe das andere.» In den deutschen Visastellen und Ausländerbehörden müssten die Abläufe schneller, einfacher und digitaler werden, «anstatt weitere bürokratische Luftschlösser zu errichten».
Wer einen Abschluss hat, der in Deutschland anerkannt ist, soll laut Gesetzentwurf künftig auch in einem anderen qualifizierten Job arbeiten dürfen. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland anerkannten Abschluss vorweisen kann, soll die Anerkennung dieser Qualifikation nun nicht zwingend aus dem Ausland betreiben müssen, sondern kann diese auch später noch in Deutschland nachholen. (mit dpa)