Corona-Gesetz der Ampel passiert den Bundestag - Kein Lockdown für Hotels und Restaurants vorgesehen

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Der Bundestag hat die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben etwa am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am Donnerstag 398 Abgeordnete dafür, 254 dagegen und 36 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD) bekanntgab. Ein Lockdown für Hotels und Restaurants ist mit dem Gesetz nicht mehr möglich.Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung.

Dieser sieht inzwischen vor, dass weiterhin Corona-Maßnahmen der Länder möglich sind. Ausdrücklich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum zu regeln. Das umfasst auch 3-G und 2-G-Regelungen, beispielsweise in der Gastronomie. Die Neuregelungen sehen neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite vor, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen sowie die Beschränkung von Reisen, Beherbergung und Gastronomie nicht mehr möglich sein sollen.

Von möglichen Maßnahmen der Länder gibt es jedoch ausdrücklich Ausnahmen. Von den Ländern können nicht beschlossen werden:

  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
  • Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
  • Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung.

In der Debatte im Bundestag lieferten sich die Parteien der voraussichtlichen Ampel-Koalition und die Union einen harten Schlagabtausch. «Wir reagieren mit notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage», verteidigte SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar die geplanten Neuregelungen. Die Länder bekämen damit mehr Handlungsmöglichkeiten als mit der noch geltenden Rechtslage.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei warf den Ampel-Parteien vor, bei der Bekämpfung der Pandemie in die verkehrte Richtung zu laufen. «Drehen Sie doch bitte um», sagte der CDU-Politiker. Die Pläne der Ampel, die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage nicht zu verlängern, seien unverantwortlich. Damit würden den Ländern Instrumente aus der Hand geschlagen. Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Pläne der Ampel würden der Dramatik der Lage nicht gerecht.

Der FDP-Politiker Marco Buschmann wies die Kritik scharf zurück. «Die Behauptung, dass das neue Maßnahmenpaket die Länder wehrlos dalasse, ist objektiv falsch», sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion. «Sie war es schon von Anfang an, weil wir sehr robuste Maßnahmen von Anfang an auf rechtssichere Beine gestellt haben.» Die Kritik sei teils wahrheitswidrig.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte mit Blick auf Kritik der Union. «Die Rechtslage, die Sie hier einklagen, besteht ja.» Härtere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien aber von vielen Ländern nicht umgesetzt worden. «Wenn man Karneval feiern will einerseits und sagt "Das war schon ganz prima" und übermorgen sagt, "Wir haben aber eine riesige Notlage", dann ist das für mich jedenfalls nicht glaubwürdig aus Nordrhein-Westfalen», sagte Göring-Eckardt. Die nun geplanten Maßnahmen reichten deutlich weiter als die bisher gültigen.

Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen eine andere Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage am 25. November ausläuft. Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern. Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Corona-Maßnahmen zu ergreifen von Ausgangsbeschränkungen über Veranstaltungsverbote bis hin zu Restaurant-, Geschäfts- oder Schulschließungen.

Die Ampel will solche Maßnahmen nicht mehr möglich machen, bis auf einige Ausnahmen, wie Verbote oder Beschränkungen im Freizeit-, Kultur- oder Sportbereich - allerdings dann auch nur, wenn die Landesparlamente dies beschließen. Die unionsgeführten Bundesländer drohen mit Blockade im Bundesrat, wenn ihnen nicht mehr Möglichkeiten zu Einschränkungen und Schließungen gegeben werden. Der Maßnahmen-Katalog der Ampel schafft auf der anderen Seite aber auch neue Möglichkeiten: So soll es Maßnahmen wie 3G am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln und Testpflichten in Pflegeheimen geben. 

Das Gesetzespaket der Ampel-Parteien:

Ausnahmen bei harten Corona-Maßnahmen

Die Länder sollen auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, allerdings nur, wenn ihr Parlament das beschließt. Dazu zählen etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Nicht mehr möglich sein sollen: Verbote von Demonstrationen und Gottesdiensten, umfassende Geschäfts- und Schulschließungen, Verbote innerdeutscher Reisen oder touristischer Übernachtungen. Die unionsgeführten Bundesländer fordern für eine Zustimmung im Bundesrat, dass ihre Möglichkeiten hier deutlich weniger begrenzt werden.

3G am Arbeitsplatz

Wenn im Betrieb «physischer Kontakt» zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

Homeoffice-Pflicht

Beschäftigten mit «Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten» muss Homeoffice ermöglicht werden. Es sei denn, es geht aus betrieblichen Gründen nicht, wie etwa beim Bearbeiten von Post. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen - außer, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.

3G in Verkehrsmitteln

In Bussen, Bahnen und in Deutschland startenden Flugzeugen soll künftig 3G gelten - außer für kleine Kinder, Schülerinnen und Schüler. Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sollen von den Verkehrsbetrieben stichprobenartig kontrolliert werden. Wie beim Schwarzfahren sollen Bußgelder drohen.

Testpflicht in Risiko-Einrichtungen

In manchen Ländern schon geltende Praxis - nun bald bundesweit Pflicht: Beschäftigte und Besucher sollen Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.

Strafen für Impfpassfälscher

Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das soll dann gelten, wenn «gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande» gehandelt wird. Bisher sind für Fälschungen von «Gesundheitszeugnissen» maximal zwei Jahre Haft möglich. (mit dpa)


 

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