In Bayern gelten wieder verlängerte Corona-Quarantänezeiten. Enge Kontaktpersonen eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen müssen vom 2. November an wieder mindestens sieben Tage isoliert leben, bevor sie sich mit einem PCR- oder Antigenschnelltest freitesten können. Auch dürfen sie keine typischen Krankheitszeichen für Covid-19 haben. Bisher war das freitesten nach fünf Tagen Quarantäne möglich. Als Gründe für die strengeren Regeln wurden unter anderem die sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen genannt.
Zudem habe sich bei einer Quarantänedauer von fünf Tagen gezeigt, dass sich die Infektionsketten häufig nicht unterbrechen ließen, heißt in der neuen Allgemeinverfügung. «Dies ist darin begründet, dass häufig Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden können.» Die Inkubationszeit betrage bis zu 14 Tage.