Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern: Testpflicht entfällt

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Mecklenburg-Vorpommern hält an seinen vergleichsweise strengen Corona-Schutzmaßnahmen fest, lockert für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung aber die Vorschriften. Von Mittwoch an entfällt für sie beim Besuch von Gaststätten, Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, für die die 2G-plus-Regel gilt, generell die Testpflicht.

«Das ist eine Erleichterung für alle, die geboostert sind», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Bislang galt in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist von 14 Tagen nach der dritten Impfung, die nun entfällt.

 

Die 2G-plus-Regel besagt, dass Zugang nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test haben oder eben mit der Auffrischungsimpfung. Dies galt auch für Museen, Kinos oder Theater, die - anders als in den meisten anderen Bundesländern - in Mecklenburg-Vorpommern derzeit geschlossen sind. Das Land befinde sich angesichts der Omikron-Welle in einer bedrohlichen Lage, rechtfertigte die Regierungschefin die strikten Maßgaben. «Aber klar ist, dass wir unseren Fokus auf den Kulturbereich haben und diese Einschränkungen nur so lange aufrechterhalten, wie sie aus unserer Sicht erforderlich sind.»

Schwesig erneuerte angesichts der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante ihren Appell, sich gegen Corona impfen zu lassen. «Impfen, Boostern ist der Schutz vor schwerer Erkrankung und auch ein Weg: Umso mehr geimpft und geboostert sind, umso mehr Lockerungsmöglichkeiten gibt es eben auch.» Im Ländervergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 70,7 Prozent bei den Zweit- und 40,6 Prozent bei den Drittimpfungen im hinteren Drittel.

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, die Impfangebote für Jugendliche deutlich auszuweiten, um damit auch die Impfquote insgesamt zu erhöhen. Während in der Altersgruppe ab 18 Jahre die Quote bei 81 Prozent liegt, ist sie laut Robert-Koch-Institut bei den 12- bis 17-Jährigen mit 43 Prozent nur etwa halb so hoch. Mit Familientagen und gesonderten Aktionen solle der Anteil Geimpfter auch unter den Jüngeren spürbar erhöht werden, betonte Drese.

Die Impfzentren im Land blieben bis Ende 2022 geöffnet. Der Bund habe die weitere Finanzierung der kommunalen Einrichtungen zugesichert und auch das Land werde seinen Beitrag leisten. Drese zufolge erhält Mecklenburg-Vorpommern ausreichend Impfstoff, um jedem ein Impfangebot machen zu können. Dabei sei allerdings wichtig, dass nicht nur in Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen die Vakzine entsprechend den Vorgaben eingesetzt werden: Biontech für Menschen bis 30 Jahre und Moderna für alle Älteren. Schwesig versicherte, dass jeder, der sich impfen lassen will, innerhalb weniger Tage auch einen Termin bekomme.

Der Greifswalder Bioinformatiker Lars Kaderali, einer der wissenschaftlichen Berater der Regierungen in Land und Bund, hob ebenfalls die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes hervor: «Die vorliegenden Daten zur Impfung zeigen einen sehr, sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf, vor Hospitalisierung und vor Tod. Das gilt noch stärker nach der dritten Impfung.»

Laut Kaderali ist nach dem aktuell eher moderaten Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Anstieg der Ansteckungszahlen zu rechnen. Mit der zunehmenden Ausbreitung der Omikron-Variante sei mit einer Verdopplung der Zahlen alle vier Tage zu rechnen. Allerdings zeige sich, dass die neue Virusvariante mit weniger schweren Krankheitsverläufen einhergehe. «Das ist die gute Nachricht», sagte Kaderali. Für Entwarnung bestehe dennoch kein Anlass. Mit der wachsenden Fallzahl nähmen auch die Einweisungen in Kliniken und auf Intensivstationen wieder zu.

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts regelte das Kabinett auch neu, wie die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patienten berechnet wird. Basis seien künftig nicht mehr die im Land für Corona-Patienten reservierten 100 Intensivbetten, sagte Drese. Künftig würden wieder alle 600 Intensivbetten im Land herangezogen. Sobald 15 Prozent mit Corona-Patienten belegt seien, werde die höchste Warnstufe erreicht. Die Bettenauslastung ist eines von drei Kriterien des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt.

Laut Schwesig wurden in der ab Mittwoch geltenden Corona-Landesverordnung auch die Quarantänevorschriften neu gefasst. Für Infizierte wurde die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt. Die Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden vom Bund geregelt. Die Isolierungszeiten sollen verkürzt werden, damit nicht wichtige Infrastruktur bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante zusammenbricht. Als gefährdet gelten neben Krankenhäusern auch Energie- und Wasserversorgung.


 

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