Corona Verordnung Saarland: Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.
Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.
Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptome haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.
Corona Verordnung Saarland: 2G-plus-Regel in Außengastronomie
Ab Freitag greift zudem die 2G-plus-Regel in Außenbereichen der Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.
Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saar, Frank C. Hohrath, kritisierte den Schritt im Saarland dennoch scharf. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben!“, heißt es in einem internen Schreiben. Ministerpräsident Hans (CDU) habe nach der MPK versichert, dass sich im Land durch deren Beschluss nichts ändere.
Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen. (Mit Material der dpa)