Debatte um Maskenpflicht nach Wirbel um Regierungsflug

| Politik Politik

Nach Wirbel um einen Regierungsflug mit Passagieren ohne Corona-Masken wird auch über staatliche Schutzauflagen für alle Flugreisen diskutiert. FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff schrieb am Dienstag bei Twitter, nach diesen Bildern könne es nicht bei der Maskenpflicht in «normalen» Flugzeugen bleiben. Die Luftwaffe als Betreiberin der Regierungsmaschinen machte deutlich, dass Corona-getesten Passagieren dort das Masketragen freigestellt ist. Das Kabinett will an diesem Mittwoch die neuen Corona-Schutzregeln für den Herbst auf den Weg bringen - sie sehen weiter eine Maskenpflicht in Flugzeugen vor.

Die Kritik war durch Bilder von Bord eines Regierungsjets ausgelöst worden, mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach Kanada geflogen waren. An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug von Berlin nach Montreal am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Aufnahmen zeigen Habeck sowie Journalistinnen und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz.

Laut Bundesregierung verstieß das nicht gegen die Regeln für diesen Flug: «Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet», sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage.

Ein Sprecher der Luftwaffe erklärte auf Anfrage mit Blick auf das für die jeweilige Reise verantwortliche Ministerium: «Der Bedarfsträger stellt für die Delegation sicher, dass Passagiere getestet sind. Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen.» Er fügte hinzu: «Die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt ein Geschwaderbefehl. Dieser berücksichtigt die aktuelle Situation und wird ständig fortgeschrieben.» Die Flugbereitschaft sei in ständigem Austausch mit Fachleuten, um auf Lageänderungen zu reagieren.

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, das Ressort habe seine internen Vorgaben für das Tragen von Masken auf Reisen von Ministerin Annalena Baerbock bisher nicht verändert. Für alle Delegationsteilnehmer gilt demnach, dass in allen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.

Generell gilt für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - bundesweit eine Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Corona-Bestimmungen für Herbst und Winter sollen am Mittwoch ins Kabinett kommen. Das vorab vorgelegte Konzept sieht weiterhin eine bundesweit geltende Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor.

Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann mahnte mit Blick auf den Regierungsflug ohne Masken: «Die Regeln gelten für alle». Es entstehe «kein gutes Bild gegenüber der Bevölkerung, wenn man hier Ausnahmen von der Regel definiert - auch wenn es hier die Luftwaffe war und kein kommerzieller Airliner», sagte er im Fernsehsender Welt.

Die Lufthansa stellte in Zusammenhang mit dem Wirbel um den Regierungsflug klar, dass auf ihren Flügen von und nach Deutschland weiter allgemeine Maskenpflicht gilt. «Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske», erklärte das Social-Media-Team der Lufthansa zu Nachfragen von Twitter-Nutzern. Eine Sprecherin betonte zugleich die Forderung nach einem Ende der Maskenpflicht an Bord, mit der sich Deutschland im Luftverkehr isoliere. Unterschiedliche Regelungen seien für Passagiere nicht nachvollziehbar. «Das führt zu Konflikten an Bord, die eine Belastung für unsere Crews bedeuten.»

Die Lufthansa hatte schon im Mai erklärt, aus Sicherheitserwägungen die in vielen anderen Staaten weggefallene Maskenpflicht nicht mehr mit allen Mitteln durchzusetzen. Generell forderte die deutsche Luftfahrtbranche bereits im Frühjahr einen Verzicht auf die Maskenpflicht an Bord. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich damals dafür stark gemacht.


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.