Die EU-Kommission hat den Zimmervermittler Airbnb abgemahnt. Jetzt bleibt der Plattform bis August Zeit, unfaire Praktiken abzustellen. Geschieht dies nicht, könnten die Behörden der EU-Länder gegen Airbnb einschreiten.
Konkret geht es darum, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer auf den ersten Blick der der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren erkennbar sei. Außerdem sagt die EU, dass es für Verbraucher ersichtlich sein müsse, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handele, für die jeweils unterschiedliche Regeln gelten. Drittens will die EU Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen. Dabei geht es um Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.
Die Kommission und die Verbraucherschutzämter haben Airbnb eine Frist bis Ende August eingeräumt, um „detaillierte Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen“. EU-Justizkommissarin Vera Jourová appellierte an den Konzern, „rasch die richtigen Lösungen“ vorzulegen.