Flutkatastrophe: Bund und Länder wollen 30 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds

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Die Schäden der Flutkatastrophe sind riesig, die Kosten immens - das Geld dafür soll aus einem Wiederaufbaufonds kommen. Bund und Länder beschlossen am Dienstag, diesen großen Topf mit 30 Milliarden Euro auszustatten. Der Fonds «Aufbauhilfe 2021» soll als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden.

Für den Wiederaufbau in den betroffenen Ländern werden allein 28 Milliarden Euro veranschlagt. Sie sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. «Das ist ein Zeichen gesamtstaatlicher Solidarität», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen.

Die Länder bekommen dabei 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Bei den übrigen zwei Milliarden handelt es sich um Schäden an Bundeseinrichtungen, die auch nur der Bund zahlt, also etwa zerstörte Bahnbrücken, Schienenwege oder Autobahnen.

Deutschland und insbesondere die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen seien in einer bisher nicht gekannten Art und Weise von den Folgen eines Hochwassers erfasst worden, sagte Merkel. Sie lobte die Solidarität der Bevölkerung: «Wir sind unendlich dankbar, (...) dass eine so umfassende Hilfsbereitschaft aus dem ehrenamtlichen und privaten Bereich stattgefunden hat, dass sehr, sehr viele freiwillige Helfer auch heute noch tätig sind.»

Für das schwer zerstörte und traumatisierte Ahrtal im Norden von Rheinland-Pfalz ist die Einigung eine wichtige Nachricht. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) werden die Schäden hier und in den weiteren Hochwasserregionen des Landes im Raum Trier und in der Eifel auf insgesamt 15 Milliarden Euro geschätzt. Der Wiederaufbau vor allem im Ahrtal dürfte sich Jahre hinziehen. In Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro.

Laschet betonte nach den Beratungen, dass mit dem Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten jetzt schnell begonnen werden könne. «Und wer mit dem Wiederaufbau anfängt, braucht nicht auf einen Bewilligungsbescheid warten, braucht nicht darauf zu warten, dass die Gesetze beschlossen werden, sondern mit der heutigen Konferenz ist diese Zusage auch noch einmal bestätigt worden», unterstrich der NRW-Regierungschef und Unions-Kanzlerkandidat.

«Häuser und Städte werden wieder aufgebaut», sagte Laschet. «Und wir werden dafür sorgen, dass sich die Betroffenen in ihrer Heimat eine neue Existenz schaffen können. Und jeder Einzelne wird beim Wiederaufbau, beim Neuanfang auf die Solidarität der Gemeinschaft setzen können», bekräftige Laschet.

Ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei in Mainz begrüßte die Einigung. «Jedem Land ist klar, dass es Katastrophen geben kann, die die Leistungsfähigkeit eines Landes überfordern kann», sagt der Sprecher. Rheinland-Pfalz habe einst auch in den Aufbaufonds nach der Flut 2013 in anderen Bundesländern gezahlt.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bewertete die Einigung ebenfalls positiv, mahnt aber auch schon eine möglicherweise nötige Aufstockung an: «Da die Infrastruktur komplett zerstört ist, Straßen, Wege, Plätze, Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Versorgungsnetze weitgehend neu und zumindest teilweise auch an neuer Stelle errichtet werden müssen, kann die Dimension die bisherigen Schätzungen deutlich übersteigen.»

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW äußerte sich positiv: «Dass Bund und Länder so schnell einen Hilfsfonds auf den Weg bringen, macht den betroffenen Kommunen Mut», sagt Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. «Der Wiederaufbau der Ortsteile und der Infrastruktur wird Jahre dauern und die Anpassung an den Klimawandel wird noch zusätzliche Anstrengungen erfordern.» Umso mehr seien die Kommunen auf unkomplizierte Verfahren beim Planen und beim Bezug der Hilfsgelder angewiesen.

Der nationale Aufbauhilfe-Fonds wird als sogenanntes Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens. Sie sind ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes bestimmt. Sie werden vom sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet. Ein Beispiel ist das Sondervermögen «Energie- und Klimafonds». Dieser ermöglicht laut Gesetz zusätzliche Ausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sowie zum Klimaschutz. Die Ausgaben von Sondervermögen sind häufig über mehrere Jahre veranschlagt. Verfassungsrechtlich sind Sondervermögen des Bundes in Artikel 110 des Grundgesetzes verankert.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Der Bund geht dabei quasi in Vorleistung. Die Länder bekommen 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Dies soll über die Umsatzsteuer geschehen, indem der jährliche Anteil der Länder an der Umsatzsteuer 30 Jahre lang entsprechend gekürzt wird.

Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Laut Merkel ist für kommenden Mittwoch ein Kabinettsbeschluss geplant. Der Bundestag werde dieses voraussichtlich in einer Sondersitzung in der Woche darauf in erster Lesung beraten. Laut Laschet ist diese Sitzung für den 25. August geplant. Die Verabschiedung könnte dann in der für den 7. September vorgesehenen Sitzung erfolgen. Der Bundesrat muss den Fonds billigen. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, es sei sehr schnell klar gewesen, dass man gemeinsam finanziell helfen wolle. Es handele sich um eine Kraftanstrengung für die Länder, «aber um eine nötige und unstrittig geleistete Kraftanstrengung».

Der Aufbaufonds soll sich nach dpa-Informationen technisch an dem Fonds nach der Flut 2013 orientieren. Der Fonds finanzierte Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.


 

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