Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden auch Gastronomen und Hoteliers dazu verpflichtet, Anforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, dienach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbrauchernach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, sofern diese im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Relevant für die Branche sind Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden.
Darunter fallen beispielsweise Tischreservierungen, die über die Webseite des Restaurants getätigt werden können oder die Bestellung von Speisen über die Webseite. Auch Hotelreservierungen fallen unter das Gesetz.
Ein Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zu dem Gesetz Leitlinien veröffentlicht, diese können hier abgerufen werden. Auch gibt es zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz FAQs, die allerdings nur online verfügbar sind.