Die Branche kann durchatmen – Die Gema verzichtet auf die Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife. Der Verhandlungsmarathon zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter scheint also vorerst ausgestanden. Laut Aussage des Dehoga können somit alle Veranstaltungen, wie etwa in Clubs und Diskotheken, in Hotels, Gaststätten oder auf Straßenfesten, auf Basis der herkömmlichen Tarife geplant und umgesetzt werden. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn auch die Musikveranstalter mussten in den sauren Apfel beißen und standen der Gema einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent zu. Für Diskotheken und Clubs wird es ab dem 1. April sogar um weitere zehn Prozent teurer, sie können sich jedoch über den Wegfall des sogenannten Vervielfältigungszuschlags freuen. Ein weiterer Haken: Die Regelung gilt nur für das nächste Jahr.