In Greifswald gilt seit 1. April eine zuvor nochmals veränderte Bettensteuer. Künftig müssten Beherbergungsbetriebe fünf Prozent des Entgelts für ein Zimmer als Übernachtungssteuer zahlen, teilte die Stadt am Montag mit. Ein ursprünglicher Beschluss vom Ende vergangenen Jahres hatte demnach unterschiedliche Steuersätze von fünf beziehungsweise sieben Prozent vorgesehen, je nachdem, ob ein Zimmer weniger oder mehr als 100 Euro kostet.
Die Übernachtungssteuer müssen laut Stadt Hotels, Pensionen, Herbergen oder Vermieter von Ferienwohnungen zahlen. Steuerbefreit seien Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer sowie Übernachtungen aufgrund einer laufenden Ausbildung. Auch gemeinnützig betriebene Einrichtungen seien befreit.