Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei

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Der Haustrunk für Angestellte von Brauereien bleibt steuerfrei. „Eine Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk ist vorerst nicht vorgesehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Zuvor waren Überlegungen zur einer geplanten Besteuerung bekannt geworden.

Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin habe das mehrheitliche Votum der Finanzminister aus den Ländern den Ausschlag für das Umlenken des Bundes gegeben, der eigentlich eine Besteuerung geplant hatte. Die Biersteuer ist eine Ländersteuer. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), sagte dem Weser-Kurier: „Ich bin froh, dass wir uns mit den Ländern einigen konnten und der traditionelle Haustrunk erhalten bleibt, der ja Bestandteil vieler betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen ist und von den Beschäftigten auch geschätzt wird.“

Während Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) für die Besteuerung war, sprach sich Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) dagegen aus. Er wolle diese in Deutschland bestehende Tradition beibehalten: „Dafür spricht auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfte.“ Beim Haustrunk in Getränkebetrieben handelt es sich um eine kostenlose Abgabe des Produkts an die Mitarbeiter. Auch als Deputat bekannt, war es in früheren Zeiten eine Naturalleistung als Teil des Lohns.

Beschäftigte über 18 Jahren haben pro Arbeitstag Anspruch auf 2,5 Liter Bier. Dieses Deputat wird als Sachbezug von den Beschäftigten versteuert. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben die Brauereien in Deutschland im vergangenen Jahr rund 131 000 Hektoliter Bier als Haustrunk an ihre Mitarbeiter abgegeben. Verkauft haben sie insgesamt etwa 94 Millionen Hektoliter. Kostenlose Sachleistungen gab und gibt es auch in anderen Branchen. So hatten die Bergleute im Ruhrgebiet kostenlose Kohle für das Heizen der eigenen Wohnung bekommen. (Mit Material der dpa)


 

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