Hotel und Dehoga klagen gegen Corona-Notfallverordnung in Sachsen

| Politik Politik

In Sachsen dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze keine Touristen mehr aufnehmen - gegen dieses Beherbergungsverbot zieht der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen jetzt vor Gericht. Der Verband unterstützt einen betroffenen Hotelier aus Eibenstock (Erzgebirgskreis) bei seinem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen.

Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage sei für sein Haus dramatisch, sagte Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. «Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht», sagte er.

Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. «Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600 000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.»

Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga in Sachsen, sagte, dass die Corona-Notfallverordnung in Sachsen die Geschäftssituation verzerre. In Polen, Tschechien und den umliegenden Bundesländern seien die Hotels noch geöffnet.

Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei. Hotels seien für die Infektionen jedoch nicht verantwortlich. «Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.» In der kommenden Woche will der Verband ein ähnliches Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen gegen die Auflagen für Restaurants vor dem Oberverwaltungsgericht anstreben.

Die Klage sollte noch am Freitag an das Oberverwaltungsgericht Bautzen gehen. Der Gerichtssprecher sagte, dass dort schon einige Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung eingegangen seien. Erste Entscheidungen bei Eilverfahren könne es in der kommenden Woche geben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.