Nachdem sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches System zur Veröffentlichung von Hygienevorschriften einigen konnten, hat das Bundesministerium nun eine Gesetzesänderung angekündigt. Darin wird den Ländern ausdrücklich gestattet, "weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben (zu) treffen". Das Bundesrecht stünde den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen, so ein Sprecher des Verbraucherministeriums. Damit sei der Weg für die Bundesländer nun endgültig frei, Modelle wie ein „Hygiene-Barometer“ oder den „Gastro-Smiley“ einzuführen.