Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.
Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.
Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung dauerhaft verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. (dpa)