Kündigungsgrund: Kiffen in der Freizeit

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Wer sich nach Feierabend eine „Tüte baut“ und dem Cannabis-Konsum frönt, muss damit rechnen, gefeuert zu werden. Das gilt jedenfalls, wenn der Drogenkonsum ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt bestätigt (Aktenzeichen: 19 Sa 306/12). In dem konkreten Fall ging es um einen Gleisbauarbeiter, bei dem ein Drogenscreening erhöhte Haschwerte ergab. Der Mann gestand das Drogenrauchen in der Freizeit. Seine Kündigung wurde aus formalen Gründen zwar für unwirksam erklärt, allerdings müsse der Verkehrsbetrieb den Hobbykiffer nicht weiter beschäftigen, da er in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite, urteilten die Richter.

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