Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor manipulationssicheren Kassen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch manipulationssichere Kassen eingesetzt werden. Nach dem DEHOGA vorliegenden Informationen sind bis heute keine manipulationssicheren Kassen erhältlich. Der DEHOGA hat sich bereits mehrfach, zuletzt am 2. Juli dieses Jahres, an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und gefordert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu verschieben. Denn es ist faktisch unmöglich, dass alle Betriebe in der noch verbleibenden Zeit bis zum Jahreswechsel manipulationssichere Kassen anschaffen und in ihren Betrieb integrieren können.
Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 teilte das Bundesfinanzministerium dem Verband mit, dass am Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2020 festgehalten werde. Allerdings soll es eine „Nichtbeanstandungsregelung“ geben, nach der es nicht zu beanstanden ist, wenn Unternehmer zunächst keine manipulationssichern Kassen einsetzen. Die Regelung soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende September 2020 gelten. Immerhin soll es während der Geltungsdauer dieser Nichtbeanstandungsregelung keiner individuellen Anträge der Steuerpflichtigen nach § 148 Abgabenverordnung bedürfen.
Im Lichte der dem DEHOGA bekannten Fakten und der hohen Sensibilität dieses Themas hält der Verband diese Regelung für unbefriedigend. Nach aktuellem Sachstand sei davon auszugehen, dass erst im vierten Quartal 2019 die zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt verfügbar seien. Diesen Umstand hätten aber definitiv nicht die Unternehmer des Gastgewerbes, des Handels und des Lebensmittelhandwerks zu vertreten.
Der DEHOGA erwartet, dass bei diesem Thema schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen wird und kündigt an die weiteren Entwicklungen und die Fortschritte der Kassenhersteller sehr genau im Auge zu behalten.