Mehrheit der Bundesländer künftig ohne 2G, 3G und Maskenpflicht

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Trotz eigener Kritik am bundesweiten Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen ab dem kommenden Wochenende entscheiden sich immer mehr Bundesländer dagegen, Möglichkeiten für eine Verlängerung der Maßnahmen zu nutzen. Sie begründen dies unter anderem mit fehlender Rechtssicherheit. Am Dienstag beschlossen die Landesregierungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg, Maskenpflichten in Geschäften, Schulen oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln auslaufen zu lassen. Sogenannte Hotspot-Regeln zur Fortführung dieser Maßnahmen sollen zunächst nicht in Kraft gesetzt werden.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht nach eigenen Angaben ebenfalls keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen. Für Niedersachsen kommt nach Auskunft von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung infrage, wie sie im NDR erklärte. «Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen.» Hessen hatte bereits erklärt, auf die Sonderregel zu verzichten.

Anderswo stehen Entscheidungen noch aus. In Thüringen will die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die bestehenden Corona-Maßnahmen zwar weiter verlängern. Am Donnerstag ist dazu eine Sondersitzung des Landtages geplant. Eine Mehrheit ist aber ungewiss.

Ab Sonntag sind nach dem von der Ampel-Koalition gegen großen Widerstand aus den Ländern geänderten Infektionsschutzgesetz Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Regelmäßige Tests in Schulen darf es ebenfalls noch geben. Diese Möglichkeiten wollen die Länder zunächst auch weiter nutzen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest (Hotspot-Regel). Bisher ist das nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg geplant.

In Hamburg kündigte aber nach der FDP am Dienstag auch die AfD eine Klage dagegen an, sollte die Bürgerschaft die Stadt am Mittwoch zum Hotspot erklären. Eine weitere Verlängerung der Maskenpflicht und anderer Eindämmungsmaßnahmen mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser zu begründen, sei falsch, da Hamburg eine der bundesweit niedrigsten Inzidenzen und eine stabile Situation in den Kliniken aufweise, sagte AfD-Landesvize Krzysztof Walczak.

Die Länder erneuerten ihre Kritik an der Ampel-Koalition wegen der neuen Rechtslage. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte in Stuttgart, dass er sich gewünscht hätte, die Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsregeln beibehalten zu können. Doch der Bund habe den Ländern mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage dafür entzogen. «Ich rechne mal optimistisch damit, dass es nicht aus dem Ruder läuft, aus saisonalen Gründen», sagte der Grünen-Politiker mit Blick auf die Pandemie. Wüst, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, kritisierte: «Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben.»

Die Zahl der festgestellten Corona-Fälle in Deutschland liegt weiter auf hohem Niveau. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) 237 352 Neuinfektionen innerhalb eines Tages, wie das RKI am Dienstag bekanntgab. Vor einer Woche waren es 222 080 Ansteckungen. Der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche - die Sieben-Tage-Inzidenz - lag am Dienstagmorgen bei 1703,3 (Vortag: 1700,6, Vorwoche: 1733,4). Deutschlandweit wurden den Angaben zufolge binnen 24 Stunden 307 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 264.

Während der aktuellen Corona-Welle sind nach einer Auswertung der Krankenkasse Barmer mehr Menschen arbeitsunfähig gemeldet als jemals seit Beginn der Pandemie. Vom 13. bis zum 19. Februar waren 52 100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben, wie die Krankenkasse am Dienstag mitteilte. Zu Spitzenzeiten der ersten Corona-Welle seien es bis zu 25 100 Erwerbstätige gewesen - und damit etwa halb so viele.

Baden-Württemberg hebt Maskenpflicht nur unter Protest auf

Das Land Baden-Württemberg hat sich wegen weiter hoher Ansteckungszahlen energisch gegen den Wegfall fast aller Corona-Schutzmaßnahmen gewehrt - doch am kommenden Sonntag ist es soweit. Dann müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden und die Zugangsbeschränkungen fallen weg. Die Landesregierung aus Grünen und CDU sieht die Verantwortung beim Bund, der den Ländern die Rechtsgrundlage für diese Auflagen entzogen habe.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Menschen im Land, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen. «Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.» Die Gewerkschaften fürchten massive Folgen für Schulen und Polizei, weil sich ohne Masken noch viel mehr Lehrkräfte und Polizisten anstecken würden und ausfielen.

Kretschmann koffert Lauterbach an

Kretschmann machte am Dienstag seinem Ärger über die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP erneut Luft. Es sei unmöglich, in regionalen Hotspots schärfere Maßnahmen anzuordnen, wie sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das vorstelle. «Da kann jetzt nicht der Gesundheitsminister kommen und sein eigenes Gesetz gesundbeten», sagte der Grünen-Politiker. Er habe auch keinen «Plan B», wenn sich die Situation zuspitze. «Ich kann toben wie ich will.» Ihm seien die Hände wegen des Bundesrechts gebunden. Die Opposition bestreitet, dass Grün-Schwarz keine regionalen Hotspots ausrufen könnte. Die SPD hält den Kurs für «hochriskant».

Land sieht Belastungsgrenze noch längst nicht erreicht

Kretschmann setzt dagegen darauf, dass die Pandemie auch nach dem Wegfall der meisten Maßnahmen am kommenden Sonntag beherrschbar bleibt. «Ich rechne mal optimistisch damit, dass es nicht aus dem Ruder läuft, aus saisonalen Gründen.» Spätestens Ende April endet die Saison der Atemwegserkrankungen. Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Derzeit sei das Gesundheitssystem im Südwesten trotz hoher Ansteckungszahlen durch Covid-19-Patienten nicht überlastet. Sowohl Normal- als auch Intensivstationen seien noch weit von ihrer Belastungsgrenze entfernt, Hintergrund ist der etwas mildere Verlauf der Omikron-Variante. Es würden auch keine geplanten Operationen verschoben. Nur einzelne Kliniken hätten berichtet, dass sie wegen infizierter Pflegekräfte Probleme haben. Damit sei die zentrale Voraussetzung für die Hotspot-Regelung nicht erfüllt. Deswegen könne das Land nicht handeln, weil die Gerichte eine präventive Regelung einkassieren würden. «Wir halten uns an die Gesetze des Bundes. Und wir halten uns auch schlechte Gesetze», sagte der Regierungschef.

Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken

Die Koalition betonte, man fahre weiter einen «Kurs der Vorsicht und der Umsicht». Das Land will mit mehreren Maßnahmen versuchen, eine Überlastung der Kliniken zu verhindern, etwa mit der Verlagerung von Personal oder dem Einsatz von Pflegekräften von außen. Darüber hinaus sollen Sozialministerium und Fachpolitiker der Fraktionen einen Plan entwickeln, unter welchen Umständen Pflegekräfte weiterarbeiten können, auch wenn sie infiziert sind, aber keine Symptome haben.

GEW warnt vor Unterrichtsausfall in Prüfungsphase

Die Bildungsgewerkschaft GEW hätte gewünscht, dass zumindest bis zu den Osterferien am 14. April weiter Maskenpflicht in Schulen gilt. «Natürlich sehen wir mit Blick auf die Pädagogik den Bedarf nach maskenlosen Kontakten», sagte Landeschefin Monika Stein der dpa. Nun werde der ohnehin schon hohe Unterrichtsausfall zunehmen. «In vielen Schulen stehen die Abschlussprüfungen bevor, da kann niemand weitere Ausfälle gebrauchen.»

Auch bei der Polizei schlagen die vielen Neuinfektionen ins Kontor. Ralf Kusterer, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erklärte, fast 2000 Polizeibeschäftigte - verteilt auf das ganze Land - fehlten in der vergangenen Woche wegen Corona. «Schon jetzt führt die Ansteckung von Polizeibeschäftigten zu erhebliche Einschränkungen im täglichen Dienst», beklagte der Gewerkschafter.

FDP happy über Rückgabe der Freiheitsrechte

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hält den Wegfall der Auflagen für genau richtig. «Ich begrüße, dass diese Landesregierung nicht den Versuch unternimmt, das Infektionsschutzgesetz des Bundes dazu zu missbrauchen, das ganze Land zum Hotspot zu erklären.» Es sei wichtig, den Menschen ihre Freiheitsrechte zurückzugeben. Da die Omikron-Variante milder verlaufe, die Kliniken nicht mehr überlastet seien und der Frühling nahe, sei das verantwortbar.

Die Landes-SPD hält es dagegen für unverantwortlich, die Pandemie nun freien Lauf zu lassen. Es sei falsch, die Hotspot-Regelung nicht nutzen zu wollen. «Gegen die Rekordinzidenzen reicht es nicht, mit dem Finger auf Berlin zu zeigen», sagte SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch. Allerdings waren die Inzidenzen zuletzt von fast 2000 auf etwa 1750 gesunken.

Hatte Lucha doch Recht? Land will Gesundheitsämter entlasten

Grüne und CDU wollen zudem in absehbarer Zeit die Gesundheitsämter bei der Überwachung der Pandemie entlasten. «Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden - insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie», hieß es. Das geht grob in die Richtung des Vorstoßes von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) von vergangener Woche - allerdings nennt die Koalition kein konkretes Datum, wann es hier eine Umstellung geben könnte.

Lucha hatte Lauterbach in einem Brief aufgefordert, Ende April den Wechsel von der pandemischen in die endemische Phase einzuläuten, auch um die Gesundheitsämter zu entlasten. Das hätte weitreichende Folgen gehabt. Das Coronavirus würde dann wie das Grippevirus eingestuft, es gäbe praktisch keine Tests und keine vorgeschriebene Quarantäne mehr. Nachdem sich Kretschmann von Lucha distanziert hatte, ruderte der Minister zurück. Der Regierungschef sagte am Dienstag: «Niemand hat ihm die Hosen abgesägt.» Es wäre aber gut gewesen, wenn Lucha den Brief mit ihm abgesprochen hätte, um Verwirrung zu vermeiden.

Bayern lässt Corona-Regeln auslaufen - Maske nur noch als Empfehlung

Nun ist es endgültig: Trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen laufen auch in Bayern am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.

«Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen», sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen. In Schulen soll laut Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) empfohlen werden, auf Begegnungsflächen außerhalb des Klassenzimmers noch Masken zu tragen, etwa in Treppenhäusern und auf Fluren.

Damit ist aber nun klar: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen.

Auch in Schulen und Kitas wird - zunächst bis Ostern - weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Piazolo sagte, seine Position sei, dass die Tests auch nach den Ferien noch weitergeführt werden sollten - darüber werde das Kabinett aber noch entscheiden.

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen «vulnerablen Einrichtungen». Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen. Auch im Handel bleibt es künftig bei einer bloßen Masken-Empfehlung.

Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer «Gebietskörperschaft» eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell nicht der Fall - obwohl die Infektionszahlen weiter hoch sind.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte deshalb bereits am Montag erklärt, Bayern solle jedenfalls «auf absehbare Zeit» nicht zum Hotspot erklärt werden - das «schlampige» Gesetz, das die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei rechtlich so nicht umsetzbar. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, «eigentlich» hätte man sich die Maskenpflicht in Innenräumen wenigstens noch für

Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) kritisierte den Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen. Der Präsenzunterricht sei «akut in Gefahr», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Der abl gehören der Realschullehrerverband, die Katholische Erziehergemeinschaft, der Verband der Lehrer an beruflichen Schulen sowie der Philologenverband an. Auch der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband warnte: «Die Maske fällt und die Schulen werden noch mehr Ausfälle zu verzeichnen haben. Jetzt zu lockern heißt zu riskieren, dass Schülerinnen und Schüler noch weniger Unterricht haben.»

In der bayerischen Wirtschaft löste das Auslaufen der Corona-Einschränkungen gemischte Reaktionen aus. Während der bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vom «besten Tag seit zwei Jahren» sprach, ist der Handelsverband (HVB) zwiegespalten.

«Endlich wagen wir den Schritt zurück zu mehr Freiheit und Normalität», sagte der Landesgeschäftsführer des Dehoga, Thomas Geppert, zur Entscheidung. Eine zentrale Empfehlung für die Betriebe, wie sie mit dem Thema Masken in Zukunft umgehen sollen, gibt es vom Verband nicht. Geppert geht aber davon aus, «dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird». Verbandspräsidentin Angela Inselkammer betonte: «Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden, seiner Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gerecht zu werden.»

Der bayerische Handel steht der Lockerung dagegen gespalten gegenüber, wie Geschäftsführer Bernd Ohlmann sagte. Ein Teil der Händler freue sich, dass die Maske «endlich weg» komme, andere seien in Sorge, einen Teil der Kundschaft zu verlieren, wenn diese sich beim Einkaufen nicht sicher fühle. «Wir hatten schon Kunden, die sich bei uns gemeldet haben, und gesagt haben: "Dann kaufe ich nur noch online ein".» Auch der Handelsverband setzt auf Eigenverantwortung und will seinen Mitgliedern Plakate zur Verfügung stellen, mit denen sie etwa um freiwilliges Maskentragen bitten können, oder auch solche, mit denen sie per Hausrecht darauf bestehen können. Ohlmann geht aber nicht davon aus, dass letztere häufig zum Einsatz kommen.


 

Notizblock

Brandenburg kippt viele Corona-Regeln - Hotspot-Konzept in Planung

In Brandenburg fallen ab Sonntag die meisten Corona-Regeln weg - die Maskenpflicht bleibt im Nahverkehr und Gesundheitswesen vorerst bestehen. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen Basisschutz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit. Damit wird die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos, die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel gekippt.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er freue sich, viele Einschränkungen zurücknehmen zu können. «Aber wir sind noch nicht durch die Pandemie.» Derzeit halte er eine Hotspot-Regelung nicht für notwendig, sagte der Regierungschef. Aber die Lage müsse genau beobachtet werden. «Wenn sich die Situation im Gesundheitswesen deutlich verschlechtert, werden wir schnell andere Entscheidungen treffen müssen», betonte Woidke. Eine Hotspot-Regelung ist Sache des Landtags. Die rot-schwarz-grüne Koalition prüft das bereits.

Masken: Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung mit einer FFP2-Maske wird bis mindestens zum 30. April für Fahrten in öffentlichen Bussen und Bahnen und für den Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beibehalten. Wer dort arbeitet, muss die FFP2-Maske bei körpernahen Tätigkeiten tragen, sonst eine OP-Maske. Patienten in Kliniken und Arztpraxen oder Bewohner müssen mindestens eine OP-Maske tragen. In Brandenburger Schulen fällt die Maskenpflicht ab Sonntag weg.

Tests: Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche bleibt vorerst, ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Kinder. Nicht geimpfte oder nicht genesene Lehrer müssen sich täglich testen lassen. Kita-Kinder ab einem Jahr ohne Impfung oder Genesung brauchen mindestens zweimal pro Woche einen Test. Wer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeitet und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht an jedem Arbeitstag einen Test.

Hotspots: Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber. Eine baldige Umsetzung ist zudem nicht absehbar.

«Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich nicht davon aus, dass wir am 2. April, wenn die (...) Basisschutzregelungen gelten, dort schon einen Hotspot erklären müssen», sagte SPD-Fraktionschef Daniel Keller. Ob es um das ganze Land oder die Kreisebene gehen soll, sei noch offen. Ein Automatismus sei dabei nicht geplant. Als mögliche Kriterien für weitere Beschränkungen nannte er die Auslastung der Intensivbetten, die Inzidenz neuer Infektionen, eine neue Virusvariante und die Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19.

Die Grünen halten eine Hotspot-Regelung aktuell nicht für machbar. Der Fraktionsvorsitzende Benjamin Raschke sagte, die Koalition müsse noch über die Kriterien beraten. Die Zahl der Corona-Fälle bewege sich derzeit eher seitwärts. Außerdem solle beobachtet werden, wie rechtssicher die Praxis in anderen Ländern sei.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann hatte in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass er mit Blick auf die Lage in Krankenhäusern derzeit keine Voraussetzung sieht, die Hotspot-Regelung in Brandenburg anzuwenden. Die CDU hatte zuvor auf Lockerungen gedrungen.

Die AfD-Fraktion lehnt alle Beschränkungen ab. Die Fraktion BVB/Freie Wähler ist gegen eine Hotspot-Regelung und fordert eine Kehrtwende. Die Linksfraktion wirbt dagegen für weitergehende Schutzmaßnahmen. «An dieser Stelle tatsächlich den sogenannten "Freedom Day" einzuleiten mit Beginn der nächsten Woche ist in unseren Augen fahrlässig, falsch», sagte Linke-Gesundheitspolitiker Ronny Kretschmer.

Bundeswehr: Die Bundeswehr beendet nach rund zwei Jahren ihre Unterstützung in der Corona-Pandemie in Brandenburg. Das Kontingent werde bundesweit heruntergefahren, sagte der Sprecher des Landeskommandos Brandenburg, Oberstleutnant Patrick Schweitzer. Zum 31. März solle es auf null gehen. Derzeit gibt es noch sieben Soldaten in Brandenburg, die Amtshilfe im Krankenhaus Ludwigsfelde leisten.

Bürgerschaft soll Hamburg zum Corona-Hotspot erklären

Angesichts steigender Infektionszahlen soll die Hamburgische Bürgerschaft die Stadt zum Corona-Hotspot erklären. Das sieht ein Antrag von SPD und Grünen zur Sitzung am Mittwoch vor. Damit sollen Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel über den 2. April hinaus fortgeführt werden. Die Zustimmung gilt angesichts der rot-grünen Regierungsmehrheit als sicher. Auch die Linke hat angekündigt, dem Antrag zuzustimmen. Während die CDU die Frage bis zuletzt offen ließ, haben AfD und FDP bereits Klagen gegen eine Hotspot-Regelung angekündigt.

Der Antrag sieht neben der Fortführung der Maskenpflicht auch die Beibehaltung der Maßnahmen für besonders zu schützende Einrichtungen für weitere vier Wochen vor. Auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen soll beibehalten werden. In den Schulen soll die Maskenpflicht ebenfalls generell weiter gelten - allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht abnehmen dürfen.

Am Dienstag hatte der Senat seinen Corona-Kurs erneut mit den hohen Infektionszahlen gerechtfertigt. Es drohe eine Überlastung des Gesundheitswesens, sagte Sprecher Marcel Schweitzer. Zum einen führten immer mehr infizierte Patienten zu einer Mehrbelastung, auch wenn sie nur mit und nicht wegen Corona in Behandlung seien. Zum anderen führe das steigende Infektionsgeschehen zu einem höheren Krankenstand beim Klinikpersonal, «der sich auch auf die Kapazitäten in den Krankenhäusern auswirken wird».

Ohne eine Beibehaltung der Basisschutzmaßnahmen sei damit zu rechnen, «dass sich diese Infektionsdynamik weiter verstärkt und sich eine Überbelastung in den Krankenhäusern einstellt», sagte Schweitzer.

Zwar stieg die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag in Hamburg erneut auf nunmehr 1443,9. Bundesweit weist die Stadt laut Robert Koch-Institut allerdings den zweitniedrigsten Wert hinter Berlin auf.

Die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein warf dem Senat vor, mit bloßen Annahmen zur Infektionsentwicklung das Infektionsschutzgesetz hinsichtlich der Hotspot-Regel zu «verbiegen». «Angeblich würde einer Überlastung des Pflege- und Erziehungspersonals vorgebeugt, wenn Schutzmaßnahmen unter dem Hotspot-Siegel in Kraft blieben. Das aber ist eine ungesicherte Prognose, keine Begründung im Sinne des Gesetzes», sagte sie.

Auch AfD-Landesvize Krzysztof Walczak nannte es angesichts der im Bundesvergleich niedrigen Corona-Zahlen falsch, die Verlängerung der Maskenpflicht mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser zu begründen. «Die Gerichte müssen diese illegale Knallhart-Politik Hamburgs stoppen.»

Der Gesundheitsexperte der Linken, Deniz Celik, nannte die Hotspot-Regelung hingegen «vernünftig und notwendig». Dabei sei nicht allein die Zahl der Intensivpatienten entscheidend, «sondern wir müssen auf die Zahl der Pflegekräfte schauen: Immer mehr sind in Quarantäne beziehungsweise Isolation». Er forderte den Senat auf, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Personalausstattung in den Krankenhäusern sicherzustellen, um die Pflege dauerhaft und nachhaltig zu entlasten.

Niedersachsen nimmt Kurs auf zahlreiche Corona-Lockerungen

Bereits in wenigen Tagen fallen in Niedersachsen wie auch in den meisten anderen Bundesländern voraussichtlich zahlreiche Corona-Maßnahmen. Laut Landesregierung kann das Bundesland von Sonntag an nur noch in wenigen Bereichen sehr niedrigschwellige Maßnahmen verbindlich anordnen, das betrifft etwa das Tragen einer Maske im Personennahverkehr oder die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen.

Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes lasse nur noch in sogenannten Hotspots weitergehende Maßnahmen zu, wie etwa Zugangsbeschränkungen mit der 2G-Regel. Eine Region kann demnach nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn das Parlament eine konkrete und dynamisch ausbreitende Infektionslage feststelle. Gesundheitsministerin Daniela Behrens bekräftigte am Dienstag, dass für Niedersachsen derzeit keine landesweite Hotspot-Regelung in Frage käme wie es Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern umsetzen würden.

Wie die Ministerin sagte, liegen derzeit 175 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 auf Intensivstationen im Bundesland - dies sei ein Anteil von 7,5 Prozent aller Intensivbetten. Vor einem Jahr lagen den Angaben zufolge 256 Menschen im Zusammenhang mit Corona auf Intensivstationen bei einer landesweiten Inzidenz von 119 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner.

Behrens betonte: «Das zeigt, wie unterschiedlich die Virusvarianten sich auswirken. Man kann also von einem hohen Infektionsgeschehen sprechen, aber nicht von einer Überbelastung der Intensivstationen in Niedersachsen.»

Von weiteren Lockerungen profitieren im April auch die rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler im Bundesland - wegen der anstehenden Osterferien greifen diese laut Kultusministerium erst vom 20. April an. Dann müssen auch die weiteren Jahrgänge keine Maske mehr tragen - Grundschüler dürfen derzeit bereits wieder ohne Maske am Unterricht teilnehmen.

Hintergrund der nach den Ferien wegfallenden Maskenpflicht ist auch hier das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes - laut Kultusministerium kann eine Maskenpflicht nur noch für wenige Bereiche verhängt werden. Das sind laut Landesregierung etwa Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen sowie der Personennahverkehr.

Das Ministerium betonte, Schülerinnen und Schüler könnten weiterhin eine Maske tragen, wenn sie wollen. Insbesondere nach den Ferien könne sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen. Nach den Ferien sind für acht Schultage tägliche Corona-Tests vorgesehen. Damit schöpfe man das Höchstmaß an Sicherheit aus, welches der Bundesgesetzgeber zulasse. Nach dieser Testphase ist den Angaben zufolge angedacht, in ein freiwilliges Testangebot überzugehen.

Die dreimal wöchentliche Kita-Testpflicht für Kinder ab drei Jahren soll den Angaben zufolge bis Ende April verlängert werden. Auch in diesem Bereich soll danach auf freiwillige Tests übergegangen werden.

Insgesamt rund 11 400 Beschäftigte im niedersächsischen Gesundheitswesen sind indes nicht gegen das Coronavirus geimpft oder deren Impfstatus ist unbekannt. Hintergrund ist ein gestartetes Meldeportal, wie Behrens sagte.

Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss bundesweit seit rund zwei Wochen beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Bund und Länder hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen. Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen - dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

41 der 45 Gesundheitsämter im Bundesland arbeiten Behrens zufolge mit diesem Meldeportal, die anderen vier Ämter würden die Daten auf anderen Wegen erheben. Nach Angaben des Ministeriums arbeiten rund 240 000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheitswesen, darunter rund 90 000 in der Pflege. Somit wurde bislang rund jeder 20. Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen bei dem Portal gemeldet.

Neubewertung der Corona-Lage nächste Woche im Kabinett

Die Landesregierung hat nach dem Corona-Hotspot-Beschluss des Landtags für ganz Mecklenburg-Vorpommern die Fortsetzung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen beschlossen. Damit bleiben zum Beispiel 3G in Gaststätten, Hotels, Kinos und Theatern, 2G plus in Clubs und Diskotheken sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen vorerst landesweit erhalten.

Doch schon am kommenden Dienstag soll die Lage erneut bewertet werden. «Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, zum Beispiel bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden», kündigte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag an.

Vor allem Hotellerie und Gastronomie fordern mit Blick auf das nahende Ostergeschäft ein rasches Ende der Testpflichten. Ein Grund: Der Konkurrent Schleswig-Holstein verzichtet schon jetzt darauf.

In den letzten Tagen sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau leicht gesunken. Sie sind aber immer noch die höchsten bundesweit. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems und in Teilen zu einer Überlastung, betonte Drese. «Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.»

Allerdings droht juristischer Streit. Die FDP-Landtagsfraktion beschloss am Dienstag, rechtlich gegen den Landtagsbeschluss der vergangenen Woche vorzugehen. Der Beschluss ist die Grundlage für die Verlängerung der landesweit geltenden Schutzmaßnahmen, zu dem auch das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gehört. Neben der FDP hält auch die AfD-Fraktion den Landtagsbeschluss für rechtswidrig und prüft, ob sie dagegen vorgeht.

Wie Drese sagte, benötigen Corona-Infizierte ab sofort keinen Bescheid vom Gesundheitsamt mehr für den Nachweis ihrer Isolationszeit. «Es genügt der PCR-Labornachweis», sagte sie. Dieser sei Beleg für den Beginn der Isolation und auf dieser Grundlage könne später auch die Ausstellung des digitalen Genesenen-Zertifikates beantragt werden. Mit diesem Schritt sollen die Gesundheitsämter entlastet werden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen und dem Abzug der Bundeswehr-Helfer kommen die Gesundheitsämter im Nordosten nicht mehr hinterher, Infektionsnachweise auszustellen. Nach Worten von Drese sind inzwischen auch Helfer von Wohlfahrtsorganisationen in andere Tätigkeiten gewechselt.

Wüst sieht keinen Spielraum für landesweite Hotspot-Regel in NRW

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Seine kritische Haltung zu dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung sei bekannt, sagte Wüst am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Die Bundesregierung habe unlängst wieder unterstrichen, wie hoch die Hürden für solche Schutzmaßnahmen der Länder wären. «Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben», kritisierte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Nun trage der Bund auch die Verantwortung für die weitere Entwicklung der Pandemie.

Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.

Die meisten Corona-Beschränkungen fallen weg

Trotz der weiterhin hohen Zahl an Corona-Infektionen werden in Rheinland-Pfalz die meisten Beschränkungen ab dem 3. April entfallen, eine sogenannte Hotspot-Regelung wird es zunächst nicht geben. Das teilte die Landesregierung nach einer Kabinettssitzung am Dienstag mit. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr soll bestehen bleiben. Hintergrund der Entscheidung ist laut Landesregierung die von der Ampelkoalition im Bund durchgesetzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) die Entscheidung. «Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war.» Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen. Er appellierte an die Eigenverantwortung der Menschen, sich und andere in bestimmten Situationen auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht zu schützen und einen Mund-und-Nasenschutz aufzusetzen.

Ungeachtet der hohen Fallzahlen ist laut Hoch «eine echte krankheitsbedingte Notlage» bislang nicht eingetreten. Viele Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern seien «nicht wegen Corona, sondern mit Corona auf den Stationen». Beim behandelnden Personal gebe es aber einen hohen Krankenstand. «Das bleibt eine dramatische Belastung in den Einrichtungen, ist aber auch darauf zurückzuführen, dass vor allem bisher die Pflichtzeiten zur Absonderung einzuhalten sind», erklärte Hoch.

Der Bund habe in der Gesundheitsministerkonferenz am Montag angekündigt, die Absonderungsregelungen anzupassen und hier eine Entlastung zu schaffen. Bis dahin werde Rheinland-Pfalz das, was selbst geregelt werden könne, nun vorbehaltlich weiterer Änderungen durch das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) mit einer eigenen Absonderungsverordnung anpassen. Ziel sei es, dass Menschen mit Symptomen möglichst Begegnungen vermeiden und jene, die symptomfrei sind, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Dazu will die Landesregierung nach eigenen Angaben eine sogenannte Arbeitsquarantäne ermöglichen. Dieses Instrument kann demnach in Absprache zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart werden. Es sollen strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht gelten und Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. «Zudem kann so leichter auch die Versorgung von infizierten Patientinnen und Patienten durch infiziertes, aber nicht erkranktes Personal sichergestellt werden», erklärte Hoch weiter. Die bisher erforderliche Genehmigung durch die Gesundheitsämter soll entfallen.

In den Schulen soll es ab Montag (4. April) zweimal pro Woche ein sogenanntes anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal geben. Nach den Osterferien wird diese Regelung nach Angaben von Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) noch eine Woche weitergeführt. Wie es danach weitergehe, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Auch in den Kitas wird den Angaben zufolge die anlassbezogene Testpflicht weiter bestehen. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten sollen erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben.

Ende der allermeisten Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung lässt die meisten Corona-Regeln in Schleswig-Holstein trotz weiter hoher Infektionszahlen am Wochenende auslaufen. Künftig gilt die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. «Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich die Lage in den nächsten Wochen noch weiter entspannen wird», sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Der Schritt zur Normalität sei absolut vertretbar.

Noch bis zum 18. April bestehen aber weiter Testpflichten für Mitarbeitende und Eltern in Kitas. Das Land stellt Tests weiter kostenlos bereit. Die Testpflicht bleibt auch in Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern soll ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept verfolgt werden. 

Bislang geltende Maskenpflichten beispielsweise bei größeren Veranstaltungen drinnen weichen am Sonntag Empfehlungen. Die Regierung rate aber zum Tragen von Masken bei größeren Ansammlungen in Innenbereichen, sagte Günther. Zudem sollten sich die Menschen «nicht auf die Pelle rücken». Die Lage in den Krankenhäusern sei teilweise örtlich zwar angespannt, aber weiter beherrschbar. Die Regierung begründete ihr Vorgehen auch mit den aktuell überwiegend milderen Krankheitsverläufen.

Ab Sonntag sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, beispielsweise beim Einkaufen, bei größeren Veranstaltungen drinnen oder in der Schule. Weitergehende Corona-Beschränkungen wie Maskenpflichten in Innenräumen oder Zugangsregeln sind nur möglich, wenn der Landtag einzelne Kreise zu regionalen Hotspots erklärt. Darauf verzichtet die Jamaika-Koalition.

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) verwies darauf, dass Schleswig-Holstein besser als andere Länder durch die Pandemie gekommen sei. Die Reproduktionszahl - der sogenannte R-Wert - liege im Norden bereits seit fünf Tagen unter 1. Wenn sich das fortsetze, werde es sich bald auch in den Krankenhäusern abzeichnen. Der Wert gibt an, wie viele weitere Menschen ein Infizierter im Schnitt ansteckt und bildet das Infektionsgeschehen vor etwa 8 bis 16 Tagen ab.

Die Landesregierung werde darauf achten, wie sich die Situation in den Kliniken in den kommenden Wochen entwickelt, sagte Garg. Es sei wieder mehr Eigenverantwortung der Menschen gefragt. «Ich selbst werde beispielsweise beim Einkaufen weiter die Maske tragen.»

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold (Grüne) hofft, dass die Infektionszahlen weiter sinken werden. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Fälle je 100 000 Einwohner lag zuletzt bei 1490,4. Das Robert Koch-Institut gab den Wert für Deutschland am Dienstag mit 1703,3 an. Die am Dienstag vom Kabinett beschlossene neue Corona-Verordnung gilt bis 30. April.

Kritik am Vorgehen der Landesregierung kam von der SPD. Sicherheit gehe bei der Corona-Politik vor, sagte Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller. «Die Pandemie ist nicht vorbei, auch wenn Ministerpräsident Günther versucht, einen anderen Eindruck zu vermitteln.» Seine Partei könne sich vorstellen, die Maskenpflicht in Schulen und Supermärkten über den 2. April hinaus zu verlängern. «Zumindest braucht es eine Aussage, unter welchen Umständen die Landesregierung bereit wäre, die Hotspot-Regelung zu nutzen.» Auch ohne sei es aber möglich, in Schulen weiterhin verpflichtend zu testen. Er fordere die Regierung auf, dies nach den Ferien wieder umzusetzen. (dpa)


 

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