Mehrwertsteuer bei Hotelfrühstück: Ministerium sorgt für Unverständnis

| Politik Politik

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, in dem es um die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurationsleistungen, also auch um das Hotelfrühstück, geht. Branchenvertreter zeigen sich „maßlos enttäuscht“ von dem Inhalt des Schreibens.

Demnach werde bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Getränken bei einem Gesamtverkaufspreis, beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, nicht von Prüfern beanstandet, wenn der Anteil der Getränke pauschal mit 30 Prozent des Gesamtverkaufspreises angesetzt sei.

Der bayerische DEHOGA moniert, dass bei einem ortsüblichen Frühstück diese Regelung mithin gar nicht helfe. Für Hoteliers und Gastronomen bleibt die einzige Lösung die konkrete Kalkulation des Anteils der Getränke, der in aller Regel zu einem deutlich niedrigeren prozentualen Anteil am Gesamtverkaufspreis führen werde, der dem allgemeinen Steuersatz von derzeit 16 bzw. ab 1. Januar mit 19 Prozent zu unterwerfen sei.

Ferner blieben, nach Erhalt des Schreibens, eine Vielzahl offener Fragen, die die Branche an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Klärung adressiert hätte, weiter unbeantwortet. Das werde man so nicht hinnehmen, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder. Die Branchenvertreter kündigen an für heute in einer konzentrierten Aktion alle Kontakte zu mobilisieren, um „dem Wahnsinn des Bundesfinanzministeriums“ Einhalt zu bieten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.