Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten die Ausnahmen beim Mindestlohn für Studenten und Rentner offenbar für verfassungswidrig. Laut eines Berichtes der Süddeutschen Zeitung könnten sie gegen den Grundsatz im Grundgesetz verstoßen, alle Menschen gleich zu behandeln. Rechtlich unproblematisch seien hingegen Ausnahmen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung.