Wer glaubt, dass es bei der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar Schonfristen geben wird, der hat die Rechnung ohne den deutschen Zoll gemacht. Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen, so der zuständige Abteilungsleiter. Es würden zwar alle Branchen auf dem Prüfstand stehen, das Hotel- und Gaststättengewerbe stünde trotzdem unter genauerer Beobachtung. Bei Verstößen sei mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu rechnen.