Minijobs - Verdienst-Obergrenze soll am 1. Oktober 2022 auf 520 Euro im Monat steigen

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Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. «Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s», sagte der SPD-Politiker.

Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: «Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.» Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro steigen.

Damit werden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro angepasst. Heil hatte zur Mindestlohnerhöhung erst kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt.

Es sei „dringend erforderlich“, die Grenze auf 520 Euro anzuheben und zu dynamisieren, so wie „im Koalitionsvertrag eigentlich vereinbart“, mahnt auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Ebenso Ingrid Hartges vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga: „Minijobs sind elementar für unsere Branche, die wie kaum eine andere mit Nachfrageschwankungen umzugehen hat“, betont sie. Zugleich gebe es viele Menschen, von Studenten bis zu Rentnern, die solche Nebenjobs suchten. 

Der DEHOGA fordert schon lange, dass die 450-Euro-Grenze an die Lohnentwicklung angepasst und dynamisiert werden müsse.  Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns führe ansonsten dazu, dass Mitarbeiter in ihrem Minijob weniger Stunden arbeiten dürften – und damit real, also unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerung, auch weniger Geld in der Tasche hätten. Den Betrieben fehlten die geleisteten Arbeitsstunden und sie könnten sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen.

Zum geplanten Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV - ebenfalls ein zentrales Vorhaben der Ampel-Regierung - kündigte Heil an, dass der Bundestag es noch in diesem Jahr beschließen werde. In Kraft treten solle das Bürgergeld aber erst im kommenden Jahr. «Diese große Reform braucht Zeit, weil viele Verwaltungsfragen bis hin zu den nötigen Computerprogrammen geregelt werden müssen», erklärte Heil. «Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.» 

Vor der Einführung des Bürgergelds wolle er nicht die Hartz-IV-Sätze generell erhöhen, sondern einen monatlichen Sofortzuschlag für bedürftige Familien einführen. «Dazu bin ich in Gesprächen mit der Familienministerin und dem Finanzminister», sagte Heil.

Minijobs - Gewerkschaften kritisieren Anhebung der Minijob-Grenze

Gewerkschaften haben die von der Ampel-Koalition geplante Anhebung der Verdienst-Obergrenze für Minijobs kritisiert. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach am Samstag von einem riesen Fehler. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen sprach am Samstag auf Twitter von einer guten Nachricht für alle, die in einem Minijob arbeiten: «Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto.»

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). «Das ist so in der Koalition vereinbart - und so machen wir's», sagte der SPD-Politiker.

Piel erklärte, die Pandemie habe gezeigt: «Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts. Daher muss für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen. Der DGB will, dass hier der volle Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen wird. Arbeitnehmer können dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden.» Die Koalition könne so Hürden für die Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung abbauen und verhindern, dass Minijobs weiterhin zur Teilzeit- und Armutsfalle für Frauen werden.

Der NGG-Vorsitzende Zeitler kritisierte, Minijobs seien seit Jahren Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie sei Armut im Alter vorprogrammiert. Es sei beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampel die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. «Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe.» (mit dpa)


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