Neue Hygienepranger-Regeln bald bundesweit / Dämpfer für „Topf Secret“

| Politik Politik

Behörden können künftig sechs Monate lang online über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in Restaurants informieren. Das hat nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat beschlossen. Damit wird die Sache Gesetz. Unterdessen gehen Gastronomen gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse an die Plattform „Topf Secret“ vor. Vorläufige Gerichtsentscheidungen fallen zugunsten der Betriebe aus.

Hygieneverstöße in Restaurants, Hotels und Kantinen können fortan, nach der Verkündung der Beschlüsse im Bundesgesetzblatt, für sechs Monate online veröffentlicht werden. Danach sind die Einträge zu entfernen. Das hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung dazu aufgefordert, bis Ende April eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen.

Nach Ablauf der sechs Monate müssen diese Informationen wieder von den staatlichen Internetseiten entfernt werden. Sobald ein veröffentlichter Mangel behoben wurde, muss die Behörde dies unverzüglich kommunizieren – auf derselben staatlichen Seite, auf der die Kontrollergebnisse veröffentlicht wurden.

Die Löschfristen ändern nichts an der Tatsache, dass Medienseiten, die über Mängel von Betrieben schreiben, was insbesondere bei prominenten Unternehmern der Fall sein dürfte, diese Berichterstattung nicht aus dem Internet nehmen müssen. Sprich: Informationen, die von staatlichen Stellen wieder gelöscht werden, könnten in vielen Fällen auf dritten Webseiten über Jahre online – und damit auffindbar – bleiben, auch wenn Mängel längst abgestellt worden sind.

In den letzten Monaten hatten Veröffentlichungen prominenter Betriebe, wie der Bachstelze (Tageskarte berichtete) in Erfurt oder des Luxushotels Nassauer Hof in Wiesbaden (Tageskarte berichtete) für großen medialen Wirbel gesorgt. Bislang war die Vorgehensweise der Länder uneinheitlich. Jetzt gibt es einen Rahmen für die Veröffentlichungen im Internet und Löschpflichten.

Bauliche Mängel außer Betracht

Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben bei den staatlichen Stellen außer Betracht.

Hessen prescht vor

Als erstes Land hat Hessen prompt angekündigt, gravierende Hygienemängel in der Gastronomie künftig online zu veröffentlichen. Wie Tageskarte berichtet sollen die Informationen ab sofort auf der Webseite „Verbraucherfenster Hessen“ zu sehen sein. Damit würden sie für Transparenz und mehr Verbraucherschutz sorgen. Außerdem biete dies Restaurants einen Anreiz, sich zu verbessern, wie die hessische Verbraucherschutzministerin erklärte. 

Bundesrat und DEHOGA fordern weitere Überarbeitung des Gesetzes

Der Bundesrat fordert außerdem eine weitere Überarbeitung des Gesetzes, um weiterhin bestehende Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen sowie einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Nunmehr muss das Gesetz nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit ist noch vor 1. Mai 2019 zu rechnen, da das Gesetz – nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr - andernfalls nichtig werden würde.

Der DEHOGA begrüßt in diesem Zusammenhang, dass letztlich neben der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Löschfrist auch klargestellt wurde, dass bauliche Mängel und Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer negativen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, außer Betracht blieben. Um weiterhin bestehende Rechtsunsicherheiten aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen zu beseitigen, sei eine weitere Überarbeitung des Gesetzes jedoch notwendig, fordert der Verband in einem Newsletter an seine Mitglieder.

Erste vorläufige Gerichtsentscheidungen in Sachen „Topf Secret“ fallen zugunsten der betroffenen Betriebe aus

Ebenfalls informiert der DEHOGA Bundesverband darüber, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden. Es gebe bereits erste verwaltungsgerichtliche Beschlüsse, in denen sich die Richter mit der Thematik „Topf Secret“ beschäftigen würden. Die Verwaltungsgerichte hätten bisher zugunsten der Betriebe entschieden, dass die Kontrollberichte zunächst nicht herausgegeben werden dürften.

Der Verband merkt aber an, dass die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen würden. Dies bedeute, dass nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden würden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch ausstehe, zeigten die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass die Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt seien und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürften sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Statt des vom DEHOGA geforderten „Mehr Netto vom Brutto“ rollt der Zug bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter in die andere Richtung: Zum 1. Januar 2025 werden sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung die Beiträge steigen.

Viele Beschäftigte gehen bald in den Ruhestand, gleichzeitig werden weniger Menschen geboren - Unternehmen suchen händeringend Arbeitskräfte. Sachsen-Anhalt will bei der Anwerbung unterstützen.

Ab April 2025 wird in Magdeburg eine Beherbergungssteuer für Übernachtungsgäste fällig. Das Steueraufkommen soll zunächst vollständig in den allgemeinen Haushalt fließen, um bestehende Defizite auszugleichen.

Der Deutsche Reiseverband wendet sich anlässlich der derzeit in Baku stattfindenden Weltklimakonferenz gegen die Forderung von UN-Generalsekretär António Guterres, Flug- und Seereisen mit Abgaben zu belegen, um damit Hilfen für Entwicklungsländer aufzustocken.

Die NGG empfiehlt ihren Tarifkommissionen fünf bis sieben Prozent mehr Geld, die unbefristete Übernahme von Auszubildenden im erlernten Beruf nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Arbeitszeitentlastung.

In Berlin fand jetzt der DEHOGA Branchentag statt. Neben der Spitzenpolitik standen auch Branchen-Insider sowie Experten aus der Wissenschaft auf der Bühne, sprachen über ihre Positionen und gaben Einblicke. Mehr als 650 Hoteliers und Gastronomen kamen in die Bolle-Säle nach Berlin. Eine Bildergalerie.

Im kleinsten EU-Land leben nur etwas mehr als eine halbe Million Menschen. Aber pro Jahr kommen etwa drei Millionen Touristen. Jetzt will man sich bemühen, dass der Wohnungsmarkt nicht mehr so leidet.

Beim Branchetag des DEHOGA-Bundesverbandes hat sich der Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz mit Nachdruck für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen. Zuvor hatte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick die zentrale Branchenforderung erneuert.

Die Delegiertenversammlung des DEHOGA Bundesverbandes hat am Dienstag ihr Präsidium neu gewählt. Für weitere vier Jahre in seinem Amt als Präsident erneut bestätigt wurde in geheimer Abstimmung Guido Zöllick. Neue stellvertretende Präsidentin ist Angela Inselkammer. Auch die übrigen Präsidiumsmitglieder wurden neu gewählt.

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)​​​​​​​ stand nach dem Ende der Ampel die Bundespolitik im Mittelpunkt. Zudem standen turnusmäßig nach vier Jahren auch Neuwahlen aller Verbandsgremien an.