Neuer Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie abgeschlossen

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifvertragliche Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie mit deutlichen Lohnsteigerungen für die Beschäftigten, längerfristiger Planungssicherheit und Anreizen für Ausbildung verständigt.

Die Löhne und Gehälter in den Restaurants der angeschlossenen Unternehmen der Systemgastronomie, wie der Block Gruppe, Five Guys und Schwarz Restaurantbetriebe steigen in drei Stufen:

Beschäftigte in der untersten Tarifgruppe, nach der beispielsweise Tischabräumer, Spüler oder Rotationskräfte in den ersten zwölf Monaten entlohnt werden, erhalten damit ab dem 1. Juni 2022 einen Stundenlohn von 11,30 Euro. Zum 1. Oktober 2002 steigt dieser auf 12,20 Euro. Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,70 Euro.

Die Euro-Beträge der drei Stufen werden auf die weiteren Tarifgruppen übertragen. So erhalten ausgelernte Fachkräfte (Tarifgruppe 5) ab Oktober 2023 einen tariflichen Stundenlohn von 15,49 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. August 2022 auf 900,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 980,00 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.070,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2024.

NGG-Verhandlungsführer Christoph Schink dazu: „Die Schließung der Gasträume hat sowohl die Unternehmen, aber vor allem auch die Beschäftigten schwer getroffen, die sehr lange mit Kurzarbeitergeld auskommen mussten. Wir haben eine lange Lohnerhöhungspause hinter uns, die vereinbarte Steigerung der Entgelte ist ein ganz wichtiges und deutliches Zeichen Richtung Zukunft. Beide Seiten haben nun gemeinsam die Rahmenbedingungen geschaffen, um der Personalknappheit in der Branche entgegenzuwirken.“

DEHOGA-Verhandlungsführer Fritz Engelhardt kommentiert: „Es ist uns gelungen, trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und die geplante Mindestlohnerhöhung einen Tarifabschluss zu erzielen, der für Beschäftigte wie Betriebe attraktiv ist und gleichzeitig die bewährte Tarifsystematik erhält. Alle Tarifgruppen konnten mit unveränderten Lohnabständen erhalten werden, was auch bei angelernten Mitarbeitern Anreize für Qualifikation und die Übernahme von Verantwortung schafft. Die attraktive Fachkräftevergütung beweist, wie wichtig den Unternehmen die Ausbildung ist.“


 

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