Viele Chefs im Gastgewerbe würden beim Weihnachtsgeld mogeln, ist sich der Kölner Geschäftsführer der NGG Ernst Busch sicher. Aus diesem Grund habe die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten dazu aufgerufen, dass die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe noch vor Weihnachten ihre Gehaltsabrechnungen genau unter die Lupe nehmen sollten. Die Sonderzahlung sei das gute Recht aller Beschäftigten in NRW, die länger als ein Jahr im Betrieb angestellt seien. Alle, die im Westen bisher nichts bekommen hätten, sollten das Weihnachtsgeld schriftlich bei ihrem Chef einfordern, so Busch.