Ab 1. Mai 2016 wird Beherbergung in Österreich nicht mehr mit zehn, sondern mit 13 Prozent besteuert. Bei der Verköstigung bleibt es aber beim zehnprozentigen Steuersatz. Für die Hoteliers wäre der geplante Berechnungsmodus für die Steuerabgabe ein enormer Aufwand gewesen. In letzter Sekunde einigten sich WKÖ und Finanzminister auf ein einfacheres Modell.