Phantomlohnrisiko bei Arbeit auf Abruf wächst - kein Bestandsschutz für Altverträge

| Politik Politik

Eine möglichst flexible und rechtssichere Vertragsgestaltung bei Aushilfskräften ist seit der gesetzlichen Neuregelung der Arbeit auf Abruf zu Jahresbeginn ein Dauerbrenner in den gastgewerblichen Unternehmen und bei der Rechtsberatung des DEHOGA. Der Gesetzgeber den Unternehmen hier wahrlich nicht leicht gemacht: Wenn bei Abrufarbeit im Sinne von § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gelten 20 Stunden als vereinbart.

Klar ist seit letzter Woche leider auch, dass die Sozialversicherungsträger keinen Bestandsschutz für die vor dem 1. Januar 2019 geschlossenen Verträge gewährleisten werden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben im seit einiger Zeit geführten Dialog mit der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) einen Bestandsschutz für Altverträge abgelehnt

Ausführlicher Hintergrund beim DEHOGA-Bundesverband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.