In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Mai 2013 ein striktes Rauchverbot. Darauf haben sich die rot-grünen Koalitionäre in Düsseldorf verständigt. Das generelle Rauchverbot greift auch für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen. Nur bei geschlossenen Gesellschaften für private Familienfeiern darf weiter gequalmt werden. Firmen und Vereinsfeiern sind also zukünftig rauchfrei. Auch eine Übergangsregelung für Wirte, die bereits einen separaten Raucherraum eingerichtet haben, ist nicht vorgesehen. Damit dürfte juristischer Streit vorprogrammiert sein.