Restaurants in Berlin dürfen Pfingsten draußen öffnen – Hotels weiter ohne Perspektive

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Ab nächsten Freitag vor Pfingsten dürfen die Außenbereiche der Gaststätten in Berlin wieder öffnen. Entsprechende Lockerungen beschloss der Senat bei einer Telefonschalte am Freitagvormittag - und auch die dafür notwendigen Änderungen in der Infektionsschutzverordnung. Das teilte die Senatskanzlei im Anschluss daran mit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter stabil unter 100 liegt und die Bundes-Notbremse dann nicht mehr greift.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte vieles davon schon nach der Senatssitzung am Dienstag in Aussicht gestellt. Derzeit sieht es so aus, als könnte es klappen: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin lag am Freitag nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 71,5, am Donnerstag bei 83,4 und zuletzt am Montag noch oberhalb der 100er-Marke. Der wichtige Schwellenwert zeigt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gegeben hat.

Nach dem Bundesrecht gilt auch in Berlin, dass die Marke von 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden muss, bevor Lockerungen zwei Tage danach möglich sind. Das wäre in Berlin der nächste Mittwoch (19. Mai) - genau dann tritt die neue Berliner Verordnung in Kraft, die vorerst bis zum 13. Juni gilt.

AUßENGASTRONOMIE: Hier gibt es eine Ausnahme, denn in Absprache mit Brandenburg gilt die neue Regelung erst ab Freitag vor Pfingsten (21. Mai). Gaststätten und auch Kantinen dürfen dann wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Pizza oder Berliner Weiße auf der Außenterrasse sind wieder erlaubt - allerdings nur für Gäste mit negativem Testergebnis, Genesene oder Menschen mit vollständigem Impfschutz.

HOTELS: Zu Übernachtungsmöglichkeiten in den Berliner Hotels hat der Senat noch keine positive Entscheidung getroffen. Aus Sicht des Regierenden Bürgermeisters ist der Zeitpunkt für diesen Schritt noch nicht gekommen. Eine Chance dafür sehe er ab Mitte Juni, sagte Müller nach der Senatssitzung am Dienstag.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Die mit der Bundes-Notbremse festgelegten strengen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen, sind ab Mittwoch aufgehoben. Es gilt für den gesamten Tag, dass sich im Freien maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

In Innenräumen dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen, die Regel gilt ebenfalls für den gesamten Tag. Das Besuchsverbot für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt nicht mehr.

KULTUR: Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser und andere Kulturveranstaltungsstätten dürfen für Veranstaltungen im Freien wieder öffnen. Dabei gilt eine Obergrenze von 250 Personen. Verpflichtend sind fest zugewiesene Sitzplätze - oder ein negatives Testergebnis, wo das nicht so ist. Wenn die Bundes-Notbremse nicht mehr greift, dürfen außerdem Museen und Gedenkstätten wieder öffnen - ebenfalls mit Auflagen wie Abstandsregeln und Testnachweis.

TOURISMUS: Touristische Angebote im Freien sollen in Berlin grundsätzlich wieder möglich sein. Das gilt zum Beispiel für Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Negativtest und vorheriger Terminbuchung für einen festen Zeitraum.

BIER UND SCHNAPS: Alkoholische Getränke dürfen in Berlin künftig zwischen 23 und 5 Uhr nicht ausgeschenkt oder verkauft werden. Bisher galt das ab 22 Uhr.

SPORT: Für bis zu zehn Personen ist künftig auch Sport in Gruppen wieder erlaubt - allerdings müssen die Freizeitsportler ein negatives Testergebnis nachweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind schulpflichtige Kinder.

BADEN GEHEN: Strand- und Freibäder dürfen laut Senat nach vorheriger Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes öffnen. Grundlage für die Genehmigung soll das Nutzungs- und Hygienekonzept sein, das alle Betreiber vorlegen müssen.

KITAS: Schon seit Dienstag beschlossen ist die Rückkehr der Berliner Kitas zum sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb ab Montag (17. Mai). Das heißt, die Listen von Eltern mit systemrelevanten Berufen spielen für den Betreuungsanspruch dann keine Rolle mehr. Bei den Betreuungsmöglichkeiten sind aber weiterhin Einschränkungen möglich. Eltern sollen sich mit ihrer Kita absprechen, in welchem Umfang sie sie tatächlich brauchen.

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