Rückzahlung der NRW-Soforthilfe: DEHOGA empfiehlt Klage

| Politik Politik

Zu Beginn der Corona-Krise im Frühling 2020 handelte das Land NRW in erstaunlicher Geschwindigkeit. Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Doch der Freude folgte vielfach Ernüchterung, wie der DEHOGA NRW schreibt. Der Verband gibt nun folgende Handlungsempfehlung ab:

Hunderttausende Unternehmen und Soloselbstständige, darunter viele Gastronomen und Hoteliers, kamen in den Genuss der NRW Soforthilfe2020. Den Zuwendungsbescheiden folgten allerdings beginnend mit Zeitpunkt Anfang Juli mehrere Mails – drei Mails sind uns bisher bekannt, in denen die Rahmenbedingungen für den rechtmäßigen Erhalt zum Nachteil der Bezieher verändert wurden. Diese Veränderungen können sich auf die Höhe möglicher Rückzahlungen negativ auswirken.

Es bestehe das reale Risiko, dass zum Beispiel die am 3. Juli versendete Mail samt ihrer Folgemails sogenannte rechtgestaltende Wirkung haben und deren Inhalt damit bestandskräftig werden kann. Das wiederum bedeutet, dass die Inhalte gelten würden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass sie rechtswidrig waren. Es geht also darum, dass mehr zurückbezahlt werden müsste als ursprünglich gedacht.

Lösung:

Um eine mögliche Bestandskraft zu verhindern, empfiehlt sich deshalb eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und zwar vor dem 3. Juli (Zugang beim zuständigen Verwaltungsgericht).

Unsere Empfehlung für ein weiteres Vorgehen:

  1. Überprüfen Sie Ihre Mails
    Überprüfen Sie, welche Mails Ihnen im Zusammenhang mit der NRW Soforthilfe2020 zugegangen sind.
  2. Rücksprache mit Steuerberater
    Erörtern Sie mit Ihrem Steuerberater, ob bei Ihnen aufgrund des Inhalts der ab Juli 2020 gekommenen Mails mit einer ungerechtfertigten Rückzahlung zu rechnen ist.
    Wenn Sie zu dem Ergebnis gelangen, vorsorglich gegen eine drohende Bestandskraft vorgehen zu wollen, beachten Sie Folgendes:
  3. Leitprozess
    Da von diesem Problem Tausende von Soforthilfe-Beziehern gleich betroffen sind, werden voraussichtlich viele Verfahren vor den sieben Verwaltungsgerichten in NRW „landen“. Um den Aufwand für den Einzelnen gering zu halten, ist das Ziel, Klagen in einer Untergruppe zu sammeln. Nur EIN Leitprozess soll dann mit anwaltlicher Begleitung geführt werden. Um einen solchen wird sich die „IG-NRW Soforthilfe“, mit der wir an dieser Stelle kooperieren, kümmern.
  4. Ihre Anfechtungsklage
    Sie können ohne anwaltlichen Beistand lediglich fristwahrend Anfechtungsklage gegen die Bescheide aus den Mails erheben, ohne einen Klageantrag zu stellen und ohne die Klagen zu begründen und beantragen zugleich, das Verfahren bis zu einer Entscheidung im „Leitprozess“ ruhend zu stellen (Nutzen Sie hierzu die von der "IG-NRW Soforthilfe" bereitgestellten Musteranfechtungsklageantrag neben einer „Bedienungsanleitung“, die sich in unserem exklusiven Downloadbereich für Sie unter dem Stichwort: "Soforthilfe" befinden). Das Gericht gibt dem Ruhens-Antrag statt, wenn die beklagte Bezirksregierung zustimmt oder wenn das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens für zweckmäßig hält.
    Hinweis: Natürlich entstehen allein durch die Klageerhebung auch ohne Anwalt Gerichtskosten. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert (bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sie sich auf etwa 500 Euro).

Vorteile des vorgeschlagenen Verfahrens:
 

  • „Gewinnt“ der „Leit-Kläger“, wird die Bezirksregierung wahrscheinlich alle anderen Bescheide im Sinne der Kläger abändern. Sollte sie das nicht tun, bleibt weiterhin die Möglichkeit der Klage.
  • „Verliert“ der „Leit-Kläger“ können die anderen Klagen zurückgenommen werden, die Prozessgebühren fallen niedriger aus. Mehr Informationen zur NRW Soforthilfe und „IG-NRW Soforthilfe“ finden Sie unter www.ig-nrw-soforthilfe.de/

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.