Sachsen lockert Corona-Beschränkungen - neue Regeln für Hotels und Gastronomie

| Politik Politik

Sachsen lockert von diesem Freitag an seine strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft) oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Dresden.

Sie soll bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Vorsicht.

Konkret ist folgendes geplant:

Kontakte: Treffen bleiben stark eingeschränkt. Ein Hausstand darf nur mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, genauso wenig genesene und vollständig geimpfte Erwachsene sowie persönliche Assistenten von Menschen mit einer Behinderung.

Kultur: Viele Bereiche dürfen wieder öffnen - aber nur mit Einschränkungen und wenn die Überlastungsstufe so wie aktuell nicht erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt dann 2G und eine Kontakterfassung. Theater, Opernhäuser, Konzertsäle und Kinos können nur mit 2G-plus besucht werden. Die Häuser dürfen ihre Kapazität maximal zur Hälfte und mit bis zu 500 Gästen auslasten; bei einer 25-prozentigen Auslastung sind 1000 Zuschauer möglich.

Freizeit- und Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und Fußpflege öffnen mit 2G, für Friseure gilt 3G (genesen, geimpft oder getestet). Reisebüros und Versicherungsbüros haben gleichfalls 2G als Voraussetzung. In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist 2G-plus vorgeschrieben. Für Solarien, Kunst-, Musik- und Tanzschulen gilt 2G. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Bäder und Saunen - außer Dampfsaunen - dürfen mit 2G-plus öffnen, auch Prostitution ist mit dieser Maßgabe erlaubt.

Sport: Fitnessstudios öffnen mit 2G-plus im Innenbereich. Für Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die Altersgrenze für Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte (Überlastungsstufe und Inzidenzen) dürfen auch Sportanlagen inklusive Skilifte wieder in Betrieb gehen. Für die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich ist 2G-plus sowie eine Kontakterfassung vorgeschrieben, für den Außenbereich 2G und ebenfalls Kontakterfassung. Analog zur Regelung in der Kultur werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen. Demnach sind also auch bei Spielen der Fußball-Bundesliga maximal 1000 Fans möglich.

Gastgewerbe und Gastronomie: Auch hier gibt es Lockerungen, wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der 2G-plus-Regel erlaubt. Gaststätten sollen künftig bis 22 Uhr (statt 20 Uhr) öffnen können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2G-plus notwendig, im Außenbereich 2G. An anderen Regelungen hält Sachsen fest. So bleiben Diskotheken, Bars, Clubs und Saunen geschlossen.

„Mit den Lockerungen kann der Tourismus in Sachsen wieder in allen Regionen durchstarten. Durch die neue Corona-Notfall-Verordnung stellt Sachsen wieder Gleichklang mit den bundesweiten Regelungen her und gibt damit Unternehmen, Vereinen und Tourismusorten eine wirtschaftliche Perspektive. Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass das Reiseland mit seiner hohen Attraktivität schnell wieder viele Gäste anziehen kann und die Wintersportgebiete die Saison gut nutzen können. Auch die Öffnung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung ist für das Anlaufen des Tourismus im Kultur- und Reiseland Sachsen elementar.“, erklärt Jörg Markert MdL, Präsident des LTV SACHSEN.

Einzelhandel: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken, aber auch Tankstellen gibt es keine G-Einschränkungen. Für alle anderen Geschäfte gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte und Blumenläden. Neu ist eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis etwa in einem Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem Bändchen am Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Versammlungen: Hier wird die bisherige Reduzierung auf zehn Teilnehmer und eine ortsfeste Kundgebung aufgehoben. Unabhängig von der Inzidenz oder Überlastungsstufe sind künftig 200 Teilnehmer gestattet. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, können bis zu 1000 Menschen teilnehmen und dann auch durch die Straßen ziehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.