Selbständige können ab sofort Neustarthilfe Plus beantragen

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Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab sofort Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Folgende Informationen hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht:

Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht. Die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte einreichen, wird gesondert bekannt gegeben. Diese Anträge können ab Anfang November gestellt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 und führt die guten und bewährten Förderbedingungen fort. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, die heute startet, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das geht sehr einfach: Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antragssystem. 


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