Suchtbeauftragter fordert Alkoholverbot für Minderjährige

| Politik Politik

Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. «Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein», sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.

Die Altersgrenze von 18 Jahren gelte bereits für Tabakprodukte, erklärte Blienert. Derzeit lässt das Jugendschutzgesetz zu, dass Jugendliche in Begleitung Sorgeberechtigter in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier oder Wein zu sich nehmen. «Vom begleiteten Trinken ab 14 Jahre halte ich gar nichts», sagte Blienert dazu und führte aus: «Alkohol ist ein Zellgift, das ab dem ersten Tropfen wirkt. (...) Es gibt keinen Alkoholkonsum, der unbedenklich ist. Besonders stark wirkt Alkohol natürlich bei Heranwachsenden, die noch in der körperlichen Entwicklung sind. Er schädigt nachweislich das Gehirn.»

Trinken ab 14 Jahren kommt auf den Prüfstand

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Fachleute bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige aus.

«Ich finde es sehr gut, dass die Gesundheitsminister aller Länder jetzt zumindest mal über ein striktes "ab 16" diskutieren. Die Debatte anzuschieben, hat sich gelohnt», sagte Blienert der «Rheinischen Post».

DEG: Alkohol auch in Maßen nicht gesund

Erst vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DEG) dazu geraten, keinen Alkohol zu trinken und damit eine frühere Einschätzung geändert. Auch in Maßen sei Alkohol nicht gesund - es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, schrieb die Fachgesellschaft in einem Positionspapier, das Mitte August veröffentlicht wurde. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge», die als Ursache von mehr als 200 negativen gesundheitlichen Folgen wie Krankheiten und Unfällen identifiziert worden sei, heißt es darin (Tageskarte berichtete).

Wer trotzdem Alkohol trinken wolle, sollte vor allem große Mengen vermeiden, riet die Fachgesellschaft. Das gelte insbesondere für junge Menschen. Kinder, Jugendliche, Schwangere und Frauen, die stillen, sollten gar keinen Alkohol trinken. Alkoholkonsum werde unter anderem mit Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern, Unfällen, Verletzungen, Gewalt und «psychosozialen Beeinträchtigungen von Menschen, die Alkohol trinken, sowie ihrem sozialen Umfeld» in Verbindung gebracht, schrieb die Gesellschaft. 

«Gesundheitspolitik und Gesundheitssystem sowie relevante gesellschaftliche Akteure müssen mehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die mit ihm verbundenen Folgen für Konsumierende, das soziale Umfeld und die Gesellschaft zu verringern», heißt es ebenfalls in einem im Juni veröffentlichten Positionspapier der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie.
Mängel im Studiendesign

Der Grund dafür, dass einige Studien in der Vergangenheit Gesundheitsvorteile bei mäßigem Alkoholkonsum ermittelt hätten, liegt in Verzerrungen wegen Mängeln im Studiendesign, wie Forscher der kanadischen Universität Victoria herausfanden. Sie hatten 107 Langzeituntersuchungen zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Mortalität ausgewertet. Frühere Untersuchungen hatten wiederholt darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.