Thüringen: Bars und Clubs dürfen öffnen / Bald kein 3G mehr im Biergarten

| Politik Politik

Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage wegen der Corona-Pandemie dürfen Clubs, Bars und Diskotheken in Thüringen wieder öffnen. Auch Demonstrationszüge sind nach den neuen Regeln wieder erlaubt. Hintergrund ist, dass ein Landtagsbeschluss, mit dem im November vergangenen Jahres eine «konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 festgestellt wurde, am Donnerstag ausgelaufen ist.

Damit gelten seit Freitag an weniger strenge Regeln in Thüringen. So sind nun auch wieder Volksfeste und Frühlingsmärkte möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

Die bisherigen Hotspot-Regeln entfallen. Damit kehrt auch der Landkreis Eichsfeld zu den landesweit geltenden Regeln zurück. Das Eichsfeld galt nach dem älteren Warnstufensystem noch als Corona-Hotspot und musste strengere Maßnahmen umsetzen als andere Landkreise. Diese Hotspot-Regeln gibt es aber nach dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht mehr

Bald kein 3G mehr im Außenbereich von Gaststätten

Im Außenbereich von Gaststätten soll es in Thüringen bald keine 3G-Regel mehr geben. Das geht aus einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Demnach muss kein Nachweis für eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis mehr gezeigt werden - es gelten aber Abstand und Maskenpflicht, außer am Tisch. In geschlossenen Räumen von Gaststätten bleibt es bei der 3G-Regelung. Dort müssen Gäste, die weder geimpft noch genesen sind, also einen negativen Test vorzeigen. Die neuen Regeln sollen ab 1. März gelten.

Die gelockerten Maßnahmen sehen noch weitere Erleichterungen für Menschen vor, die keinen Immunschutz gegen das Coronavirus haben. Sie sollen sich künftig in Gruppen von bis zu zehn Menschen treffen dürfen. Für Geimpfte und Genesene gibt es schon jetzt keine solche Kontaktbeschränkungen mehr.

Änderungen sind auch im Einzelhandel geplant. Bisher galt noch eine Vorgabe, wonach nur ein Mensch pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft sein durfte. Diese Regel soll nun gestrichen werden.

Veranstaltungen können in Thüringen künftig wieder in größeren Dimensionen geplant werden - auch in geschlossenen Räumen. Dem Entwurf zufolge soll für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern 3G gelten. Wenn es mehr Besucher werden, soll 2G plus gelten - dann kommen also nur noch Geimpfte und Genesene mit negativem Test oder Booster-Impfung rein. Die Höchstgrenze der Besucherzahl liegt bei 6000.

Bei kleineren Veranstaltungen im Freien ist gar keine G-Regel mehr geplant. Allerdings sollen die Besucher bei einer Teilnehmerzahl bis zu 500 eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Sind es mehr Besucher, soll 2G gelten. Bis zu 25 000 Besucher sollen erlaubt sein.

Die geplante Verordnung enthält aber auch noch einen Schutzmechanismus für das Gesundheitssystem: Wenn in einer Region die Hospitalisierungsinzidenz über 12 liegt und zugleich landesweit die Intensivbetten zu mehr als 12 Prozent mit Covid-19-Patienten belegt sind, rutscht die betroffene Region in eine Infektionsstufe, in der strengere Regeln gelten sollen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.