„Topf Secret“: Verwaltungsgericht Ansbach bestätigt DEHOGA-Auffassung

| Politik Politik

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat der Klage eines Hotels gegen die Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten über die Internetplattform „Topf Secret“ stattgegeben. Das Hotel muss die Weitergabe von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung durch die Behörde zur Online-Veröffentlichung über das Portal nicht hinnehmen. Zuvor war das Verwaltungsgericht Augsburg in einem anderen Verfahren zu einer gegenteiligen Auffassung gelangt, sprach sich aber für eine obergerichtliche Klärung aus. (Hier zur Pressemitteilung des Gerichts)

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat der Klage eines Hotels gegen die Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten über die Internetplattform „Topf Secret“ stattgegeben. Das Hotel muss die Weitergabe von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung durch die Behörde zur Online-Veröffentlichung über das Portal nicht hinnehmen. Zuvor war das Verwaltungsgericht Augsburg in einem anderen Verfahren zu einer gegenteiligen Auffassung gelangt, lies allerdings Berufung zu dass es einer obergerichtlichen Klärung bedürfe, um den aktuellen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Gäste haben nicht immer Anspruch auf diese Informationen.

Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung des DEHOGA zu „Topf Secret“ und erkennt die Grundrechtsbetroffenheit der Betriebe an. In der Pressemitteilung des VG Ansbach heißt es dazu: „Angesichts der zu erwartenden und vom Beigeladenen ausdrücklich angestrebten Veröffentlichung auf der Internetplattform ,Topf Secret` kann eine Herausgabe der Informationen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die sicherstellen, dass das dem Informationsinteresse des Verbrauchers gegenüberstehende Recht der Klägerin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt wird. Diese Anforderungen wurden vom Bundesverfassungsgericht für die Information der Verbraucher durch den Staat nach § 40 Abs. 1a LFGB aufgestellt und von der Kammer im vorliegenden Fall auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG übertragen, da die Veröffentlichung auf der Internetplattform „Topf Secret“ eine große Breitenwirkung erreicht, die vergleichbar mit einer Information von Seiten des Staates ist.“

Das Urteil liegt noch nicht vor. Die Berufung wurde in diesem Verfahren nicht zugelassen. Die unterliegende Behörde und der Beigeladene können jedoch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.

Zu einer anderen Bewertung kam das Verwaltungsgericht Augsburg: Mit zwei gleichlautenden Urteilen vom 30. April hat das Gericht die Klagen von zwei Gastronomen gegen die Herausgabe der über die Plattform „Topf Secret“ angeforderten Kontrollberichte abgewiesen. (Tageskarte berichtete) Im Gegensatz zum VG Ansbach sieht das VG Augsburg die Behörden nicht in der Mitverantwortung bei Anträgen über „Topf Secret“. Allerdings hat das VG Augsburg in beiden Verfahren ausdrücklich die Berufung zugelassen und ausgeführt, dass es einer obergerichtlichen Klärung bedarf, um den aktuellen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Auch der DEHOGA drängt auf eine höchstrichterliche Entscheidung und gesetzliche Klarstellung: „Es kann nicht sein, dass die zuständigen Lebensmittelbehörden Kontrollberichte nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen veröffentlichen dürfen – ab einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro, wobei bauliche Mängel und Dokumentationsmängel außen vor bleiben, zudem gilt hier eine Löschfrist von sechs Monaten – und andererseits auf „Topf Secret“ alle Kontrollberichte auf der Internetplattform veröffentlicht und diese auch dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden“, macht DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges deutlich. Diesen Widerspruch gelte es dringendst aufzuklären.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.