Bayern setzt sich im Bundesrat für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ein. Am Donnerstag will der Freistaat einen entsprechenden Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen.
«Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll dabei nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten, damit Festwirte in gleicher Weise von der Steuersenkung profitieren können», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) in München. Durch die dauerhafte Senkung erhielten die Gastronomen in Deutschland zudem mehr Chancengleichheit mit ihrer Konkurrenz im benachbarten Ausland.
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wurde im Sommer gesenkt. Diese Regelung ist Teil des zeitlich begrenzten Corona-Hilfspakets.
«Eine Umsatzsteuer-Belastung mit dem Regelsatz von 19 Prozent ab 1. Juli 2021 wäre in dieser Situation für die Betriebe nicht zu schultern und dürfte für viele Betroffene das endgültige Aus bedeuten», heißt es im Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Begründet wird dies damit, dass die Branche durch den aktuellen Teil-Lockdown erneut «enorme Umsatzeinbußen» erlitten habe und die Infektionslage einen normalen Gaststättenbetrieb «auch auf weitere Sicht kaum möglich» mache.
Vor wenigen Tagen hatte bereits CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gefordert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie dauerhaft beizubehalten. (dpa)