Überbrückungshilfe 4: Eckpunkte der staatlichen Unterstützung für Hotels und Restaurants veröffentlicht

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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe 4 veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt. Im Wesentlichen werden die Regelungen der Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt. Einige Änderungen sollten Gastgeber allerdings beachten.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe IV veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 31. März 2022 gilt.

Im Wesentlichen werden die Regelungen der Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt, so dass Betriebe antragsberechtigt sind, wenn sie einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat aus dem Jahr 2019 haben.

Die maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt ab dem 1. Januar 2022 nur noch 90 Prozent (bisher 100 Prozent) bei einem coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent.

Die Liste der förderfähigen Kosten bleibt im Wesentlichen unverändert, allerdings wurden die Kostenpositionen Modernisierungs- und Renovierungsausgaben gestrichen.

Zusätzlich zur Fixkostenerstattung können die Betriebe weiterhin einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und im Januar 2022. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt dann 30 Prozent der Fixkosten aus den Fixkostenpositionen Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalogs. Die bisherige Staffelung entfällt.

Schließlich wurden die Antragsfristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Bislang hat die Bundesregierung zu dem Thema nur eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Veröffentlichung der FAQ erfolgt erst in Kürze. "Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für Verbesserungen der Hilfen ein und drängen auf die Klärung der noch offenen Fragen", versichert DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

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