Überbrückungshilfe wird bis Jahresende verlängert

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Einige Corona-Staatshilfen für Unternehmen werden bis Ende dieses Jahres verlängert. Darauf haben sich das Finanz- und das Wirtschaftsministerium des Bundes verständigt, wie beide Häuser am Mittwoch in Berlin mitteilten. Damit wird die Überbrückungshilfe III Plus bis 31. Dezember gezahlt, die es bisher für die Monate Juli bis September gab.

Beantragen können sie Firmen, die wegen Corona einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Sie erhalten eine gestaffelte Fixkostenerstattung.

Auch ein Eigenkapitalzuschuss, der die Substanz besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen stärken soll, wird nach Angaben der beiden Ministerien über September hinaus bis Dezember zur Verfügung stehen. Verlängert werde ebenso die «Neustarthilfe Plus» für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember könnten Soloselbstständige, deren Umsatz durch die Pandemie weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4500 Euro Unterstützung erhalten.

Im Einzelnen: Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der wir gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden wir zeitnah gesondert veröffentlichen.

„Die heutige finale Entscheidung ist die richtige Entscheidung zu einem späten Zeitpunkt. Die Politik hätte diese Zusage schon eher treffen können, um der Reisewirtschaft und ihren Beschäftigten mehr Planungssicherheit zu geben“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Dirk Inger. „Über eine mögliche weitere Unterstützung der Unternehmen wird noch zu reden sein, denn die Auswirkungen der Pandemie auf die Reisemöglichkeiten sind weiter deutlich spürbar.“ Insbesondere auf der Fernstrecke sind sehr viele Ziele touristisch noch gar nicht zu bereisen – dieses Geschäft liegt weiter brach.

Auch Geschäftsreisen sind nach wie vor nur schwer möglich. Sowohl Reisebüros als auch Reiseveranstalter und viele weitere Dienstleister in der Reisebranche benötigen daher auch über das Jahresende hinaus Hilfen der Bundesregierung. Nach wie vor geltende Einreiseverbote, Quarantäneregelungen für Reisende und weitere Einschränkungen verhindern eine Normalisierung des Geschäfts und damit auch einen normalen und fairen Wettbewerb. Die Reisewirtschaft rechnet – nach einem Umsatzverlust von über 80 Prozent im gesamten vergangenen Jahr – für das Jahr 2021 mit einem Umsatzrückgang von voraussichtlich mehr als 60 Prozent gegenüber 2019.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus sowie zur Neustarthilfe Plus werden von den Ministerien aktuell überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. (Mit Material der dpa)


 

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