Übergangsfrist Hinweisgeberschutzgesetz läuft demnächst ab

| Politik Politik

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 € nach sich ziehen kann. 

Für Arbeitgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Ab dann müssen auch diese Unternehmen ihre internen Meldestellen einrichten und betreiben. Das betrifft dann auch eine größere Zahl gastgewerblicher Unternehmen. Hier gilt keine gesonderte Übergangsfrist für Ordnungswidrigkeiten, das bedeutet, die Regelung ist mit ihrem Inkrafttreten sogleich „scharf geschaltet“. Darauf weist der DEHOGA-Bundesbverband hin.

Die Meldestelle kann mit eigenen Beschäftigten oder über einen externen Dienstleister betrieben werden. Ausführliche Informationen enthält z.B. die BDA-Broschüre "Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die betriebliche Praxis". 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Krankschreiben lassen per Telefon, das sollte auch Bürokratie sparen. Doch der Krankenstand steigt - was die Regierung nach Ansicht des Finanzministers zum Handeln zwingt. Doch die Ärzte widersprechen.

Der Streit über die künftige gesetzliche Lohnuntergrenze wird heftiger. Arbeitgeberverbände gehen den Arbeitsminister scharf an - und beschäftigen sich auch mit einer anderen Frage.

Die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer in Deutschland stehen vor immensen Herausforderungen. Beim „Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung“ diskutierten Vertreter der Branche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Der Austausch von Reisewirtschaft und Politik steht im Mittelpunkt des 3. Hauptstadtkongresses des Deutschen Reiseverbands. Thematisch geht es unter anderem um Wirtschafts- und Tourismuspolitik, die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie und geopolitische Herausforderungen.

Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen. Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem neuen EU-Gesetz.

Am Donnerstag verhandelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) über die Gehälter der rund 120.000 Beschäftigten bei McDonalds, Burger King, Nordsee, Vapiano und Co.

Eine repräsentative Umfrage unter 2.500 Männern und Frauen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung bestätigt, was der DEHOGA Bayern schon lange fordert: Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität.

Wegen Corona und Energie-Krise war die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gesenkt worden. Seit diesem Jahr gilt wieder der alte Steuersatz. Die Branche sieht sich dadurch unter Druck gesetzt.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Bereichen der Wirtschaft spürbar. Nun sollen ältere Beschäftigte mit einer Prämie dazu ermuntert werden, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.