Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen

| Politik Politik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat noch einmal eine aktuelle Zusammenfassung zum aktuellen Sachstand der diversen Hilfsprogramme erstellt. Alle weiteren Informationen zu den Zuschusshilfen sind weiterhin auf der Antragsplattform der Überbrückungshilfe und auf den hier verlinkten BMWi-Seiten zu finden.

Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Ende der Antragsfrist für Änderungsanträge war 31. Juli 2021

Eine nachträgliche Änderung bereits gestellter Anträge ist im Rahmen der Schlussabrechnung möglich, sofern der Erstantrag über einen prüfenden Dritten gestellt wurde (diese Möglichkeit entfällt bei Direktanträgen). Auf diesem Weg können beispielsweise Informationen ergänzt werden, die voraussichtlich zu einer Nachzahlung führen werden (vgl. 3.12), ausgenommen ist lediglich der nachträgliche Wechsel der beihilferechtlichen Grundlage zur Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich).

Ein Änderungsantrag kann nach dem 31. Juli 2021 nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden, sofern der Erstantrag über einen prüfenden Dritten gestellt wurde. Eine solcher begründeter Ausnahmefall liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Erstantrag bis zum 30. Juni 2021 noch nicht beschieden oder teilbeschieden wurde (so dass ein Änderungsantrag bis zum 31. Juli 2021 nicht rechtzeitig gestellt werden konnte). Zudem liegt ein begründeter Ausnahmefall auch dann vor, wenn der Antragstellende oder prüfende Dritte unmittelbar von den Überflutungen im Juli 2021 betroffen war, so dass ein Änderungsantrag aufgrund höherer Gewalt nicht bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden konnte.

Liegt einer der oben genannten begründeten Ausnahmefälle oder eine explizite Aufforderung zur Antragsänderung durch die Bewilligungsstelle vor, können Sie sich an den Servicedesk wenden. In allen anderen Fällen ist nach dem 31. Juli 2021 kein Änderungsantrag mehr möglich. In solchen Fällen nutzen Sie zur nachträglichen Änderung bereits gestellter Anträge bitte die Schlussabrechnung.

Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):

  • Seit 2. August werden Abschlagszahlungen auf Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gezahlt (50% der Antragssumme, max. 100.000 Euro pro Monat).
  • Seit 23. Juli können Unternehmen und Soloselbständige einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Konkrete Infos dazu hier.

Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):

  • Seit 16. Juli können Soloselbstständige, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten einen Direktantrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Konkrete Infos dazu hier.

Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 – Juni 2021):

  • Anträge über 12 Mio. Euro möglich: Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich beantragen. Mehr dazu hier.
  • Einen kurzen Überblicksartikel zur Bundesregelung Schadensausgleich finden Sie hier in der Infothek
  • Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.

Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar – Juni 2021):

  • Genossenschaften können über prüfende Dritte Anträge stellen.
  • Prüfende Dritte können seit 19. Juli Anträge für Genossenschaften, Neugründungen bis zum 31.10.2020 und Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaft in Elternzeit stellen. Mehr dazu hier.

Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bürgerrat des Bundestags hat Empfehlungen zur Ernährung vorgelegt. Einen Punkt daraus will die SPD nach den Worten ihres Generalsekretärs umsetzen - aber das ist teuer.

In Rahmen einer öffentlichen Anhörung hat sich der Tourismusausschuss im Bundestag mit neue Arbeits- und Urlaubsformen auseinandergesetzt. Es ging also um das Thema „Workation“. Neben zahlreichen Verbandsvertretern, war der Unternehmer und Hoteliers Marco Nussbaum als Sachverständiger mit dabei.

Eine Mehrheit der EU-Gesundheitsminister will einen strengeren Nichtraucherschutz im Freien, auch in der Außengastronomie. Nachdem das EU-Parlament in der letzten Woche gegen einen Empfehlung der Kommission gestimmt hatte, fand diese jetzt die Zustimmung des Ministerrates. Deutschland, wo Rauchverbote Ländersache sind, enthielt sich.

Rauchverbot im Biergarten, Freibad oder am Bahnhof?  - Die EU-Kommission hatte im September den Staaten nahegelegt, rauchfreie Zonen auszuweiten. Dagegen stimmte jetzt das EU-Parlament. DEHOGA und Hotelverband hatten zuvor Einspruch eingelegt.

Reinhard Meyer ist Präsident des Deutschen Tourismusverbands. Er äußert sich unzufrieden über fehlende Leitlinien der Politik für die Branche. Und fordert eine Strategie, «die ihren Namen verdient».

Der DEHOGA im Südwesten hat bei seinem Landesdelegiertentag in Stuttgart die Mitglieder auf die anstehende Bundestagswahl eingeschworen. Unterstützung kam vom CDU-Vorsitzenden in Baden-Württemberg, Manuel Hagel, der mit „Mann und Maus“ für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen kämpfen will.

In Berlin dachte man eigentlich im Regierenden Bürgermeister Kai Wegner von der CDU einen Verbündeten zu haben. Jetzt hat die schwarz-roten Koalition angekündigt, die City Tax auf 7,5 Prozent zu erhöhen. Der Verband, der von den Plänen aus den Medien erfuhr, setzt dem Politiker eine Frist und will eine Erhöhung gegebenenfalls juristisch abwenden.

Statt des vom DEHOGA geforderten „Mehr Netto vom Brutto“ rollt der Zug bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter in die andere Richtung: Zum 1. Januar 2025 werden sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung die Beiträge steigen.

Viele Beschäftigte gehen bald in den Ruhestand, gleichzeitig werden weniger Menschen geboren - Unternehmen suchen händeringend Arbeitskräfte. Sachsen-Anhalt will bei der Anwerbung unterstützen.

Ab April 2025 wird in Magdeburg eine Beherbergungssteuer für Übernachtungsgäste fällig. Das Steueraufkommen soll zunächst vollständig in den allgemeinen Haushalt fließen, um bestehende Defizite auszugleichen.