Hoteliers und Gastronomen die ihren Gästen den Zugang zu W-LAN-Netzwerken ermöglichen, stehen rechtlich auf dünnem Eis. Das soll sich jetzt ändern. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz verabschiedet, bei dem Betreiber von öffentlichen W-LAN-Netzwerken für das Verhalten von Dritten nicht haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten.