Whistleblower: Was das Hinweisgeberschutzgesetz für Konsequenzen hat

| Politik Politik

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag in 2./3. Lesung den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Kritik der Wirtschaft hatte sich insbesondere daran entzündet, dass Deutschland in einigen Punkten über die (hohen) Anforderungen der EU-Richtlinie noch hinausgeht. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird insbesondere Unternehmen ab 50 Beschäftigten zusätzliche Belastungen aufbürden und tritt voraussichtlich Mitte Mai 2023in Kraft.

Da es noch keine konsolidierte Gesetzesfassung gibt, hat der DEHOGA die wichtigsten Neuerungen für das Gastgewerbe zusammengestellt:

  • Durch das Gesetz werden Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen anzeigen können. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein. Ab 2025 müssen auch anonyme Meldungen und eine anonyme Kommunikation mit der Meldestelle ermöglicht werden.
  • Betroffenen Unternehmen kann nur empfohlen werden, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie diese Meldestelle im Unternehmen umgesetzt wird, auch weil Verstöße mit bis zu 20.000 € bußgeldbewehrt sind. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten trifft die Einrichtungspflicht erst ab dem 17.12.2023. Die Einrichtung ist aber unter organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht trivial. Da die interne Meldestelle selbst feststellen muss, ob eine Meldung stichhaltig ist, benötigen die beauftragten Personen eine gewisse Sachkunde. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass viele Unternehmen diese Aufgabe z.B. an eine Rechtsanwaltskanzlei outsourcen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass Interessenskonflikte ausgeschlossen sein müssen.
  • Außerdem gibt es staatlicherseits bereits bestehende und zusätzliche externe Meldestellen, z.B. bei BaFin, Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz und voraussichtlich den Ländern. Diese können von den Hinweisgebern gleichrangig genutzt werden, es gibt keinen Vorrang eines innerbetrieblichen Klärungsversuchs mehr.
  • Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt, die Vertraulichkeit ihrer Meldung muss sichergestellt werden und sie haben ggf. einen Schadensersatzanspruch.

Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und eventuelle Umsetzungshilfen werden wir Sie informieren.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.