Tarifvertrag Gastronomie - die aktuellen Abschlüsse

Tarifvertrag in Gastronomie und Hotellerie

Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.

Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.

Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.

Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.

Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.

Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.

Tarifvertrag Gastronomie - Abschlüsse nach Bundesländern und Systemgastronomie

Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
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NRW - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
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Tarifvertrag Systemgastronomie

Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.

Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
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Aktuelle Nachrichten Tarifvertrag Gastronomie

Auf einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im baden-württembergischen Gastgewerbe geeinigt. Vereinbart wurde zwischen den Tarifparteien eine Entgelterhöhung um 4,5 Prozent. Azubis profitieren besonders deutlich.

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifvertragliche Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) auf einen neuen Entgelttarifvertrag und einen neuen Verfahrenstarifvertrag für die Systemgastronomie verständigt.

Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe um sechs Prozent im Jahr 2018 steigen sollen. Die Gewerkschaft kämpft außerdem für eine tarifvertraglich gesicherte Übernahme von Auszubildenden.
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Die großen Schnellrestaurant-Ketten und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Nacht auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Wie die NGG in München mitteilte, sieht der Kompromiss Lohnerhöhungen zwischen 7,3 und 8,7 Prozent in drei Stufen vor.

Der Getränkehersteller Coca-Cola und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die bundesweit rund 8.000 Beschäftigten geeinigt. Der Kompromiss sieht eine Entgelterhöhung von 2,2 Prozent für alle Tarifmitarbeiter und Azubis vor. Für 2018 wurden weitere Erhöhungen vereinbart.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Fischrestaurantkette Nordsee wegen ihrer Gehaltspolitik scharf kritisiert. Das Unternehmen habe den Teilzeitbeschäftigten mitgeteilt, die ihnen entsprechend des Tarifvertrages zustehenden Mehrarbeitszuschläge von 33 Prozent nicht zahlen zu wollen, sagte ein NGG-Vertreter.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt Anfang nächsten Jahres auf 8,84 Euro. Das entschied gestern die zuständige Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften. Grundlage für die Entscheidung ist der Tarifindex, in den rund 500 Tarifverträge einfließen. Strittig war jedoch, ob auch die Abschlüsse im öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektrobranche zählen sollen.

Die Fischsystemer von Nordsee treten zum 1. Januar 2016 dem bundesweiten Mantel- und Entgelttarifvertrag der Systemgastronomie bei. Das Unternehmen ist zwar bereits seit 2010 Mitglied des Bundesverbandes der Systemgastronomie (BdS), die Arbeitsbedingungen wurden jedoch bisher über Haustarifverträge und betriebliche Regelungen gestaltet.

Nach einem Jahr Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und den Lokführern der GDL, ist das Schauspiel endlich beendet. Beide Seiten einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag. Demnach werden die Entgelte bereits zum 1. Juli um 3,5 Prozent steigen, am 1. Mai 2016 dann noch einmal um weitere 1,6 Prozent. Zudem wird es eine Einmalzahlung von 350 Euro geben, die wöchentliche Arbeitszeit wird ab 2018 um eine Stunde auf 38 Stunden reduziert.

Der Oberbürgermeister von Kopenhagen ist kein Fan von Ryanair. Als er jüngst von einer Zeitung zu der Fluglinie befragt wurde, kritisierte er den fehlenden Tarifvertrag und nannte dieses „soziale Dumping eine Schweinerei“. Für die 45.000 Mitarbeiter der Stadt gilt seitdem ein Ryanair-Verbot für Dienstreisen. Dieses will sich die irische Fluglinie aber nicht gefallen lassen und nun wahrscheinlich klagen.

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Tarifvertrag in der Gastronomie

Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.

Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.

Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:

  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TVG) in Baden-Württemberg
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Bayern
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Hessen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Nordrhein-Westfalen
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Rheinland-Pfalz
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Saarland
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Sachsen-Anhalt
  • Der Tarifvertrag für das Gastgewerbe (TV Gast) in Schleswig-Holstein

Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.

Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.