Der Tarifvertrag im Gastgewerbe wird grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über www.dehoga-shop.de zu beziehen ist.
Im Gastgewerbe besteht ein flächendeckendes, funktionierendes Netz von Tarifverträgen. Zeiten längerer tarifloser Zustände in einzelnen Tarifgebieten gehören längst der Vergangenheit an. Der Grad der Tarifbindung ist regional unterschiedlich hoch, die Mehrzahl der Betrieb orientiert sich jedoch unmittelbar oder mittelbar an Tarifverträgen.
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbänden Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.
Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.
Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Der neue Entgelttarifvertrag für mehr als 120.000 Beschäftigte ist seit 1. Januar 2020 und der Manteltarifvertrag seit 1. Januar 2015 in Kraft. Wir vertreten mehr als 830 Mitgliedsunternehmen in rund 3.000 Restaurants. Im Austausch mit u.a. Politik, Medien, Sozialpartner, weiteren Verbänden und Bildungsverantwortlichen sind wir das umfassende Sprachrohr der Branche.
Die Unterschiede bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Tarifgebieten und im Ost-West-Vergleich werden zunehmend geringer; sie sind allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation der Betriebe in den verschiedenen Bundesländern und den ebenfalls sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nach wie vor beträchtlich.
Der DEHOGA Bundesverband hält für Mitglieder umfangreiche Analysen bereit. Die rund 250 Mitglieder der Tarifkommissionen der Länder werden darüber hinaus über einen Tarif-Newsletter über tarifliche Entwicklungen im DEHOGA und in anderen Branchen sowie über aktuelle tarifrechtliche Entwicklungen und tarifpolitische Diskussionen informiert.
Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024.
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Der neue Tarifvertrag im Gastgewerbe NRW sieht Lohnsteigerungen bis zu 27,3 Prozent vor. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich. Der DEHOGA NRW geht davon aus, dass Preisanpassungen notwendig werden.
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Neben den Tarifverträgen, die der DEHOGA auf Ebene der Bundesländer abschließt, existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft. Interessenten können sich an die Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA Bundesverband wenden.
Seit der Neuausrichtung des Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) im Jahre 2007 gestaltet auch der BDS zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
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Einkaufen gehen, Arzttermin oder doch kurz zum Sport: Wer in der Pause etwas erledigen möchte, fragt sich schnell: Ist das eigentlich ok? Was das Gesetz erlaubt und wo die Grenzen liegen.
Der neu ausgehandelte Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe sorgt in Schleswig-Holstein für Widerstand. Zahlreiche Betriebe haben sich mit einem Brandbrief an das Wirtschaftsministerium gewandt und fordern die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit.
Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten, stellen Arbeitgeber gerne mal befristete Arbeitsverträge aus. Für Beschäftigte bedeutet das viel Unsicherheit. Wichtig zu wissen: Ein unbefristeter Vertrag kann nicht unbegrenzt als solcher verlängert werden.
Der DEHOGA Bundesausschuss für Arbeitsmarkt und Tarifpolitik hat turnusmäßig einen neuen Vorstand gewählt. Nach runden zwanzig Jahren unter dem Ausschussvorsitzenden Fritz Engelhardt, der nicht mehr kandidierte, wurde Hans-Ulrich Kauderer, Betreiber des Badhotels Stauferland in Bad Boll, zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Ab Mai gibt es mehr Geld für die Beschäftigten.
Laut der Gewerkschaft NGG habe Lieferando in Österreich angekündigt, festangestellten Mitarbeitenden zu kündigen, um sie fortan sozialabgabenfrei unter der Konstruktion „freier Dienstverträge“ zu beschäftigen. Die Gewerkschaft kündigt Widerstand an, sollte der Konzern in Deutschland ähnliches planen.
Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Betrieb, in dem ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt. Die höchsten Quoten gibt es im Öffentlichen Dienst, bei der Verteidigung und den Sozialversicherungen. Im Gastgewerbe sieht es deutlich anders aus.
Probezeit, Überstunden, Kündigungsfrist: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die Beschäftigten zum Nachteil werden können. Welche Punkte Sie vor der Unterschrift unbedingt prüfen sollten.
Die Beschäftigten von McDonald's, Burger King und Co. bekommen schon bei der nächsten Lohnabrechnung deutlich mehr Geld. Der Bundesverband der Systemgastronomie hat nach gut eintägiger Bedenkzeit einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft NGG unterzeichnet, der in den Morgenstunden des Mittwochs zunächst unter Vorbehalt unterschrieben worden war.
Ein Tarifvertrag in der Gastronomie ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden geschlossener Vertrag, der die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festlegt. Dies kann beispielsweise die Höhe der Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten, die Urlaubsansprüche oder die Regelungen zur Überstundenvergütung umfassen.
Tarifverträge in der Gastronomie gibt es auf nationaler Ebene, aber auch auf regionaler oder betrieblicher Ebene. Sie werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt und gelten in der Regel für alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Berufsfeld oder einer bestimmten Region.
Tarifverträge in der Gastronomie sind für die Arbeitnehmer wichtig, da sie ihnen eine geregelte Arbeitswelt und verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Für die Arbeitgeber sind sie wichtig, da sie helfen, die Arbeitskosten zu planen und zu kalkulieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Tarifverträge in der Gastronomie nur für diejenigen Arbeitnehmer gelten, die in einem Tarifvertragsbetrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben sind von den Regelungen eines Tarifvertrags nicht automatisch betroffen und müssen individuelle Arbeitsverträge mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Ausnahme: Der Tarifvertrag wurde für allgemeingültig erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe in einem Tarifgebiet.
Es gibt in Deutschland viele verschiedene Tarifverträge in der Gastronomie, die auf die jeweiligen Bundesländer oder Regionen zugeschnitten sind. Einige der bekanntesten Tarifverträge für die Gastronomie sind:
Die Regelungen in diesen Tarifverträgen können sich in einigen Punkten unterscheiden, beispielsweise bei der Höhe der Löhne und Gehälter oder den Urlaubsansprüchen. Es ist daher wichtig, sich über den geltenden Tarifvertrag in dem jeweiligen Bundesland oder der Region zu informieren.
Neben den Tarifverträgen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie festzulegen. So können beispielsweise individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die für einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Region gelten. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Annahme einer Stelle in der Gastronomie über die geltenden Arbeitsbedingungen zu informieren.