Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn hatte sich trotz Krankheit zum Dienst gemeldet. Nachdem die 30-Jährige jedoch bemerkte, dass sie nicht ordentlich arbeiten konnte, legte sie sich nach Absprache mit dem Zugchef in ein Abteil und schlief ein. Da der Zug von Karlsruhe nach Basel eine mehrstündige Pause einlegte, verschlief die Kranke stolze sieben Stunden. Leider hatte sie sich nicht beim zuständigen Service-Center krank gemeldet und bekam deshalb die Kündigung. Zu Unrecht, wie ein Gericht urteilte. Die Kündigung sei unverhältnismäßig gewesen.