Der Chef des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR), Michael Buller, darf laut Beschluss des Landgerichts Leipzig weiter behaupten, dass Unister beim Vertrieb von Reisen „wieder und wieder mit Dingen auffällig geworden sei, die wir verurteilen“. Der Leipziger Online-Reisevermittler hatte wegen dieser Äußerung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Unister kann gegen den Beschluss des Gerichts noch Beschwerde einlegen.