Die Entschädigungen für Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook kommen den Staat bislang deutlich weniger teuer zu stehen als befürchtet. Bis Ende Juni 2021 seien nur 130,5 Millionen Euro an die Opfer der Reisepleite überwiesen worden, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Sonntag. Ursprünglich habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit 225 Millionen Euro gerechnet. Inzwischen seien mit 95 600 Fällen aber bereits 91 Prozent der Anmeldungen erledigt. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» (Montag) über die Zahlen berichtet.
Hintergrund ist die Insolvenz des damals nach Tui zweitgrößten Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Hunderttausende Kunden waren betroffen. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang. Viele Kunden haben sich dem Sprecher zufolge aber ihr Geld nicht über das Portal zurückgeholt, das für die Auszahlung der Staatsgelder zuständig ist, sondern über andere Stellen, etwa Kreditkartenanbieter.
Erst vor wenigen Tagen haben die EU-Wettbewerbshüter eine deutsche 750-Millionen-Garantie für den neuen Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen genehmigt. Aus dem Fonds sollen Urlauberinnen und Urlauber entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent gegangen ist und Reisen abgesagt wurden.
Der von Reiseveranstaltern finanzierte Reisesicherungsfonds soll ab dem 1. November bereitstehen und bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der Bundestag Mitte Juni verabschiedet. Die staatliche Garantie soll nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass stornierte Reisen auch dann erstattet werden können, auch wenn in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist.
Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang und bis Mitte November fast 40 Millionen Euro an Thomas-Cook-Kunden auszahlte. Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.
Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro ausgenommen. (dpa)