Zusätzliche Gebühren der Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck sind rechtlich in Ordnung, so die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Regelungen, die solche Aufschläge verbieten, seien nicht mit EU-Recht vereinbar. Billigflieger wie Ryanair werden sich über die Entscheidung natürlich freuen. Schließlich basiert ihr Geschäftsprinzip auf niedrigen Flugpreisen und ergänzenden Dienstleistungen.