Im Prozess um den Flensburger Feuerteufel wurde der Angeklagte nun zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Mitarbeiter einer DB-Reinigungsfirma zwischen 2010 und 2014 insgesamt achtmal in Zugtoiletten gezündelt hatte. Der dabei entstandene Sachschaden belief sich auf stolze 700.000 Euro. Laut einer Gutachterin hätte der 49-Jährige in fast vollständiger sozialer Isolation gelebt. Zudem weise er eine Persönlichkeitsstörung und eine Intelligenzminderung auf.